Der „Rote-Hilfe-Prozess“ fand im Januar 1938 vor dem Oberlandesgericht Hamm, welches in Saarbrücken tagte, statt. Insgesamt waren 24 vermutete KP-Anhänger/-innen aus Saarbrücken angeklagt. Die Vorwürfe gegen die Angeklagten waren vielfältig und reichten von Parolenschreiben über Schmuggel bis zum Hören von „Feindsendern“.

Download Artikel aus RHZ 3/2011

Schlagwörter