Als 1929 nach dem „Berliner Blutmai“ – einem mörderischen
Polizeiangriff auf die verbotenen 1.-MaiDemonstrationen mit
dutzenden Toten und hunderten Verletzten – der Rote
Frontkämpferbund (RFB) verboten wurde, folgten massive
staatliche Verfolgungen. Angesichts der zahlreichen
Verhaftungen, Prozesse und Verurteilungen von RFB-Mitgliedern,
für die die Rote Hilfe juristische und finanzielle Unterstützung
ebenso wie Öffentlichkeitsarbeit leistete, musste sich die
KPD-nahe Bewegung wieder stärker mit der Möglichkeit
eines Verbots befassen.