„Seit Beginn des Jahres 34 waren mit (...) erschreckender Regelmäßigkeit Verhaftungen von ZV-Mitgliedern ( ) erfolgt“1 – Der Berliner Zentralvorstand in der Illegalität ab 1933
Silke Makowski (Hans-Litten-Archiv)
Als 1929 nach dem „Berliner Blut-
mai“ – einem mörderischen Polizei-
angriff auf die verbotenen 1.-Mai-
Demonstrationen mit dutzenden Toten
und hunderten Verletzten – der Rote
Frontkämpferbund (RFB) verboten
wurde, folgten massive staatliche
Verfolgungen. Angesichts der zahl-
reichen Verhaftungen, Prozesse und
Verurteilungen von RFB-Mitgliedern,
für die die Rote Hilfe juristische und
finanzielle Unterstützung ebenso wie
Öffentlichkeitsarbeit leistete, musste
sich die KPD-nahe Bewegung wieder
stärker mit der Möglichkeit eines Ver-
bots befassen.