Textbeiträge
„Einmal CIA, immer CIA“ ist so ein Spruch, den man des Öfteren in alten wie jungen Spionagestreifen hört. Aber er beinhaltet ein Quentchen Wahrheit, wobei die Abkürzung des US-Auslandsgeheimdienstes CIA lediglich eine Variabel ist, die im Prinzip für jede x-beliebige Spionageabteilung stehen kann. Eng damit verbunden ist die Annahme, wonach nicht nur jeder Mensch und somit alle Agenten sowie Agentinnen eine Vergangenheit haben, sondern auch die geheimen Institutionen, denen sie zu Diensten sind. Kein Geheimdienst ist aus dem Nichts entstanden. Das wiederum bedingt, dass es nicht ausreicht, den Ist-Zustand eines Geheimdienstes zu beschreiben, ohne sich mit dessen Historie und Entwicklung auseinanderzusetzen.
Erst danach kann man sich auf konkrete Felder konzentrieren, wie zum Beispiel die Nähe des Verfassungsschutzes zu neonazistischen Organisationen, Parteien und ihren Mitgliedern.
Bad Kleinen? RAF? Wolfgang Grams? Das interessiert doch niemanden mehr?! Diese oder ähnliche Fragen und Aussagen begegneten uns immer wieder während der Arbeit und Recherche zum Schwerpunkt dieser Ausgabe. Aber wir haben auch die Zustimmung vieler Genossinnen und Genossen erfahren, die uns dazu ermutigt haben – sozusagen als Beitrag zu linker Geschichte, gegen den vermeintlichen oder tatsächlichen Zeitgeist und unabhängig von aktuellen Diskussionen in der Linken.
Wir dokumentieren hier einen Text aus dem Bericht der Frankfurter Gruppe „Kein Friede!“ zu Bad Kleinen, Steinmetz und RAF („Die Niederlage der RAF ist eine Niederlage der Linken“) vom November 1993. Neben der Aufbereitung von Steinmetz´ Weg in der Szene bis zum Kontakt mit der RAF wird dieser Spitzeleinsatz in den historischen und politischen Kontext der 80er und 90er Jahre gesetzt. Nur so ist zu verstehen, warum passieren konnte, was passiert ist.
In der kommunistischen Vereinigung Internationaler Verlagsanstalten erschien 1924 die erste Auflage der vom Justitiar der KPD und Leiter der Juristischen Zentralstelle der Roten Hilfe, Professor Felix Halle, verfassten Broschüre „Wie verteidigt sich der Proletarier in politischen Strafsachen vor Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht?“. Dieser Ratgeber mit Rechtshilfetipps für Angeklagte und Inhaftierte wurde in einer schnell vergriffenen Erstauflage von 5000 Exemplaren veröffentlich, die zweite Auflage betrug bereits 10.000. 1931 erschien die vierte und letzte durch Gesetzesnovellen wesentlich veränderte und erweiterte Auflage im MOPR-Verlag der Roten Hilfe.