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Die eigene Geschichte nutzbar machen.
„Vorwärts und nicht vergessen, worin unsere Stärke besteht!
Beim Hungern und beim Essen, vorwärts und nie vergessen: die Solidarität!"
(Refrain aus dem Solidaritätslied von Brecht/Eisler 1931)
Die Geschichte der Arbeiterinnen- und Arbeiterbewegung und der sozialen Bewegungen ist zugleich die Geschichte der Solidarität gegen Unterdrückung, Verfolgung und Repression. Um diese andere Seite des Kampfes um Emanzipation nicht in Vergessenheit geraten zu lassen, wurde am 18. Februar 2005 in Göttingen das Hans-Litten-Archiv gegründet. Ziel des Vereins ist die Errichtung und Förderung eines Archivs der Solidaritätsorganisationen der Arbeiter- und Arbeiterinnenbewegung und der sozialen Bewegungen.
Wir gratulieren der Roten Hilfe zu ihrem 100. Geburtstag! Denn der 12. April 1921 gilt als die offizielle Geburtsstunde der Solidaritätsorganisation für linke politische Gefangene und Verfolgte und deren Angehörige. An diesem Tag erschien in der Tageszeitung „Rote Fahne“ der Aufruf „Hilfe für die Märzopfer“. Darin rief die Zentrale der Kommunistischen Partei Deutschlands unter ihrem Sekretär Wilhelm Pieck zur Bildung von Rote-Hilfe-Komitees auf.
In Folge des von Polizei und Reichswehr blutig niedergeschlagenen Arbeiteraufstandes im mitteldeutschen Industrierevier im März 1921 hatte eine Massenverfolgung linker Arbeiter eingesetzt. Zahlreiche Familien litten Not, da revolutionäre Arbeiter inhaftiert wurden oder untertauchen mussten. Die Komitees der Roten Hilfe sammelten Spenden für die notleidenden Familien. Sie organisierten mit ihren Anwälten Rechtsschutz für die Angeklagten - und sie verhalfen einigen Verfolgten mit falschen Papieren zur Flucht.
1924 ging aus diesen Komitees die Rote Hilfe Deutschlands (RHD) hervor, die trotz ihrer KPD-dominierten Führung bis Anfang der 1930er Jahre zu einer überparteilichen Massenorganisation mit hunderttausenden mehrheitlich parteilosen Mitgliedern anwuchs, an deren Seite zahlreiche bekannte Persönlichkeiten wie der Physiker Albert Einstein, die Schriftsteller Kurt Tucholsky, Heinrich und Thomas Mann und die Künstlerin Käthe Kollwitz sowie engagierte Juristen und Juristinnen wie Felix Halle, Hilde Benjamin und Hans Litten standen. Die RHD gehörte der Internationalen Roten Hilfe an. Dieser weltweite Verbund von Solidaritätsorganisationen mit Millionen Mitgliedern, dem die Frauenrechtsaktivistin Clara Zetkin vorstand, unterstützte politisch verfolgte und inhaftierte sowie von der Hinrichtung bedrohte kommunistische, sozialistische, sozialdemokratische, anarchistische und antikolonialistische Aktivistinnen und Aktivisten ebenso wie Opfer rassistischer Justiz. Die Rote Hilfe engagierte sich für eine demokratische Reform des Justizsystems und Strafgesetzbuches, gegen den Abtreibungsverbotsparagraphen 218 sowie gegen die Todesstrafe und sie trat für ein Recht auf Asyl ein. Unter dem Faschismus leisteten Rote Helfer und vor allem Rote Helferinnen vielfältigen Widerstand, was einige von ihnen mit ihrem Leben bezahlen musste.
Im Gefolge der 68er-Bewegung und der außerparlamentarischen Opposition wurde in Westdeutschland der Rote-Hilfe-Gedanke wieder aufgegriffen und neue Solidaritätsorganisationen unter diesem Namen wurden gegründet. Hier liegen auch die Wurzeln der noch heute in der Bundesrepublik bestehenden parteiunabhängigen und strömungsübergreifenden linken Schutz- und Solidaritätsorganisation Rote Hilfe e.V. mit deutlich über 12.000 Mitgliedern.
Wenn heute in der Bundesrepublik Antifaschistinnen wie Schwerkriminelle gejagt werden, wenn ziviler Ungehorsam bei Klimaprotesten kriminalisiert wird, wenn kurdische und türkische Linke als vermeintliche Terroristen zu langen Haftstrafen verurteilt werden, wenn Grundrechte eingeschränkt und zugleich Polizei und Verfassungsschutz aufgerüstet werden, dann heißt es heute wie schon vor 100 Jahren: „Darum schafft Rote Hilfe!“
Das seit 2005 bestehende Hans-Litten-Archiv e.V. in Göttingen hat es sich zur Aufgabe gemacht, Dokumente zur Geschichte der Solidaritätsorganisationen der Arbeiterinnen- und Arbeiterbewegung sowie der sozialen Bewegungen zu dokumentieren und wissenschaftlich zu erforschen. Einen besonderen Sammlungsschwerpunkt bilden dabei die verschiedenen Rote-Hilfe-Vereinigungen der letzten 100 Jahre. Auf unserer Website www.hans-litten-archiv.de stellen wir einen wachsenden Teil unserer Sammlung der Öffentlichkeit vor.
Wir möchten zudem auf die von unserem Vorstandsmitglied Silke Makowski verfasste Broschüre „Darum schafft Rote Hilfe! Die Rote-Hilfe-Komitees ab 1921“ hinweisen, die jetzt von der Roten Hilfe e.V. in Kooperation mit dem Hans-Litten-Archiv e.V. veröffentlicht wurde. Die Broschüre kann auf der Website des Hans-Litten-Archivs heruntergeladen werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Nikolaus Brauns
Vorsitzender des Hans-Litten-Archivs e.V.
Link zur Broschüre:
Link zum Radiobeitrag über die Anfänge der Roten Hilfe:
Link zum ND-Artikel vom 19.4.2021:
Link zu einem Podcast:
Veranstaltung zu 100 Jahre Rote Hilfe
Aktuelle Öffentlichkeitsarbeit des Hans-Litten-Archivs:
Blogbeitrag, Radiointerview und Online-Vortrag
Ende März 2021 erschien auf dem neuen Archivblog des Hamburger Instituts für Sozialforschung ein Beitrag zum Neuankauf wertvoller Archivalien im vergangenen Sommer und zur Digitalisierung der Bestände aus den 1920er und 1930er Jahren, die inzwischen zu großen Teilen hier einsehbar sind.
Der Blogbeitrag findet sich unter https://sozwissarchiv.de/hans-litten-archiv/
Ebenfalls Ende März führte das Freie Radio bermudafunk ein Interview mit unserem Vorstandsmitglied Silke Makowski zum Thema „Frauen in der Roten Hilfe Deutschlands“, das sich mit den Solidaritätsaktivistinnen der Weimarer Republik und der NS-Zeit befasst.
Der Radiobeitrag ist abrufbar unter https://www.freie-radios.net/108116
Zum selben Thema findet am 19. April 2021 um 19.30 Uhr eine Online-Veranstaltung statt, die von der Roten Hilfe Heidelberg/Mannheim, dem Feministischen Bündnis Heidelberg und der Antifaschistischen Initiative Heidelberg in Kooperation mit dem Hans-Litten-Archiv organisiert wird. Unter dem Titel „‚Arbeiterinnen, kämpft mit in der Roten Hilfe!‘ - Frauen in der Roten Hilfe Deutschlands“ referiert Silke Makowski zum Engagement der Roten Helferinnen in der Weimarer Republik und im Widerstand ab 1933.
Der Link zum Online-Vortrag ist https://rote-hilfe.collocall.de/b/dem-gjj-l6q-egi
Von Michael Dandl
„Wer für Hans Litten eintritt, fliegt ins Lager; selbst wenn Sie es sind!“
Mit diesen Worten soll Hitler den „Kronprinzen des Deutschen Reiches und von Preußen“, Friedrich Wilhelm Victor August Ernst, angebrüllt haben, als dieser sich direkt beim „Führer“ für den in der Weimarer Republik zu Berühmtheit gelangten, allseits geschätzten und als überaus kompetent respektierten Rechtsanwalt der Roten Hilfe Deutschlands (RHD) einzusetzen wagte.
„Es wird niemand irgendetwas für Litten erreichen!“
Mit diesen Worten soll Hitler - blaurot im Gesicht anlaufend - den „furchtbarsten Juristen“, den gnadenlosesten „Hin-Richter“, den „Massenmörder in roter Robe“, Roland Freisler, angebrüllt haben, als dieser den Inhalt eines Gesprächs mit dem „Führer“ auf den am 28. Februar 1933 Inhaftierten zu lenken wagte.
Diese beiden Verbal-Eruptionen Hitlers bringen leitmotivisch den nationalsozialistischen Standpunkt zum Ausdruck, an dem sich der massive, bald international ausgefochtene Kampf für die Freilassung Littens zu orientieren hatte.
Auch Littens Mutter, Irmgard Litten, hatte sich daran zu orientieren. Über einen mit unmenschlichen Qualen und Zermürbungen überfluteten Zeitraum von fünf Jahren trat sie unglaublich energisch, unglaublich mutig für ihren urplötzlich in Haft genommenen Sohn ein, ohne selbst „ins Lager zu fliegen“. Über fünf Jahre hinweg konnte sie immer wieder sehr viel für ihren weggesperrten Hans „erreichen“.
Und doch: Am 4. Februar 1938 - wohl kurz vor Mitternacht - haben ihn dann Faschisten im Konzentrationslager Dachau ermordet: Irmgard Litten, die am 6. Februar 1938 nach Dachau gekommen war, um dort im berüchtigten „Mörderlager“ (Hans Beimler) als erste und letzte Familienangehörige ihren leblosen, ihren toten Sohn zu sehen, war vor Ort unmittelbar bewusst geworden, dass einer der Nazis, der sie und ihre mitangereiste Ärztin zur so genannten Leichenhalle des KZ begleitete, einer der Mörder Hans Littens war. Sie beschreibt diesen SS-ler, der ihn offiziell „nach seinem Tode als erster gesehen hätte“, als „abschreckend verbrecherisch“ aussehend, als „typischen Mörder“, als „Henkersknecht“. Auch wenn sich irgendwann die „Selbstmord“-Version durchsetzen sollte, steht auf der an Littens Geburtshaus in der Burgstraße 43 in Halle an der Saale angebrachten Gedenktafel deshalb zu Recht: „Er wurde in der Nacht des Reichstagsbrandes verhaftet und am 4. Februar 1938 im Konzentrationslager Dachau ermordet.“
Litten, zu diesem Zeitpunkt „ein zum Invaliden geprügelter halbblinder und halbtauber Mann, der nur noch auf Krücken gehen konnte und unter Ohnmachtsanfällen und Herzkrämpfen litt“ (Stefanie Schüler-Springorum), war ja explizit deswegen nach Dachau verbracht worden, weil die Faschisten ihn endgültig „loshaben“ wollten; das dortige KZ-Personal, das die etwa 20 Kilometer vom Zentrum Münchens entfernte ehemalige Munitionsfabrik gar in eine „Mörderschule“ zu verwandeln hatte, hatte den Ruf, schon sehr viele Insass*innen einfach totgeschlagen oder durch bestialische Folterungen in den so genannten Suizid getrieben zu haben. Und das im Übrigen von Anfang an: Im Lager, das als erstes und einziges über die ganzen langen zwölf Jahre der Nazi-Diktatur hinweg Bestand hatte, waren bereits bis August 1933 bis zu 50 „Todesfälle“ zu beklagen. Der bayerische Kommunist, Reichstagsabgeordnete und antifaschistische Spanien-Kämpfer Hans Beimler, der nach „vier Wochen in den Händen der braunen Banditen“ aus diesem sehr frühen Konzentrationslager fliehen und schließlich in Sicherheit gebracht werden konnte, fügte seinen bereits am 19. August 1933 veröffentlichten Erinnerungen an diese grausame Tortur einen Anhang an, in dem er einige der dortigen „Todesfälle“ auflistet; bereits am 4. Januar 1934 (!) war in der Wiener „Arbeiter-Zeitung“ ein darauf Bezug nehmender Artikel erschienen: „50 Ermordete in Dachau“. Der erschütterndste Augenblick im Leben Hans Beimlers war, als ihn am 7. Mai 1933 der von der SS eingesetzte, Furcht und Schrecken verbreitende KZ-Aufseher brutal aus seiner Zelle riss und ihn in die Zelle 4 warf: „Vor meinen Füßen auf dem Steinboden lag die zerschundene, mit dicken Beulen bedeckte Leiche meines langjährigen Kampfgenossen Fritz Dressel.“ Sollten die Schergen des „Tausendjährigen Reiches“ bei Festnahmen also inbrünstig den Schlachtruf „In Dachau sehen wir uns wieder!“ herausbrüllen, so war dies unmissverständlich als Todesdrohung zu verstehen …
Was in den fünf Jahren vor der Ermordung ihres Sohnes mit ihm „gemacht“ wurde, fasste Irmgard Litten in ihrem chronologischen Bericht „Eine Mutter kämpft gegen Hitler“ in eindringlichen Ausführungen zusammen. Dieser Titel des Buches, das 1940 und 1941 – also noch während des Zweiten Weltkrieges – in Frankreich, England, China, Mexiko und den USA erschienen war, rekurriert auf eine im englischsprachigen Raum üblich gewordene Charakterisierung Hans Littens: „The Man Who Crossed Hitler“; er stellt eine „Verlängerung“ dar: Der mit immenser Vehemenz gegen den Faschismus agierende Rechtsanwalt und Strafverteidiger hatte im viel beachteten „Edenpalast-Prozess“ am 8. Mai 1931 (!) Adolf Hitler in den Zeugenstand rufen lassen und dann vor Gericht den tatsächlich persönlich erscheinenden Anführer der von seinen Anhänger*innen herbeigesehnten „Nationalen Revolution“ „in die Enge getrieben“. Litten kämpfte dabei erfolgreich gegen Hitler, indem er überzeugend dessen zuvor geleisteten „Legalitätseid“ für alle registrierbar zerschmetterte, mit dem sich der „Führer der NSDAP“ als „verfassungskonform“ und dem systematischen beziehungsweise taktisch planmäßigen Staatsterror abgeneigt zu inszenieren versucht hatte. Und nun, da er nach der Machtübertragung an die rachsüchtigen Nazis (30. Januar 1933) sofort in deren drastische, abgeschottete Folterhaft gekommen war, musste dieser Littensche Kampf gegen Hitler, gegen die nun herrschende Barbarei von drinnen nach draußen „verlängert“ werden. Zu und von Irmgard Litten.
Ich habe ihren Bericht „Eine Mutter kämpft gegen Hitler“ („Una madre contra Hitler“) in einem Rutsch durchgelesen. Wobei, „in einem Rutsch“ entspricht nicht ganz der Realität – es gibt viele Passagen im Buch, durch die unmöglich „hindurchgerutscht“ werden kann; jene sind von einer solchen folter-, gewalt- und menschenverachtungsdeskribierenden Wucht, dass mensch das rezipierte Buch dann von sich weg legen muss, um in Grauen, Trauer, Wut und unerträglicher Ohnmacht inne zu halten. Ja, sozialgeschichtliches Erinnern (an Widerstand und seine Schlüsselfiguren und seine Ausdrucksformen) sollte immer Kämpfen bedeuten oder für zukünftige emanzipatorische Kämpfe nutzbar gemacht werden können, selbst wenn die Auseinandersetzung mit den ausgebreiteten Inhalten eines nachträglichen Rekapitulierens eine*n zunächst hoffnungslos zurücklassen mag. Aber die hier in aller Deutlichkeit beschriebenen Folterungen und Hinrichtungen müssen im Angesicht des faschistischen Terrors ohnmächtig machen, weil sie unerträglich sind. Und weil wir sie nachträglich auch nicht mehr ungeschehen machen können - hilflos, wie wir sind; nicht glauben könnend, dass Menschen „zu so etwas“ fähig sind. Deshalb müssen wir an solchen Stellen inne halten.
Wenn mensch dann das ganze Buch gelesen hat, bleiben mehrere wesentliche Erkenntnisse hängen, die es eindringlichst dargestellt hat:
Irmgards Bericht stellt zunächst klar, welche Bedeutung die Inszenierung des Reichstagsbrandes für die Nazis hatte. Fast eine Woche vor der so genannten Reichstagswahl am 5. März 1933 nutzte die NSDAP dieses von ihr symbolträchtig zum kommunistischen, klassenkämpferischen „Fanal zum blutigen Aufruhr und zum Bürgerkrieg“ umgewidmete Ereignis, um unter massivstem Einsatz nunmehr verfügbarer staatlicher Machtmittel brutalste, bestialische Gewalt gegen Mitglieder linker Parteien, Organisationen, Arbeiter*innenvereine, gegen Intellektuelle und sonstige „Elemente“ anwenden zu können. Auf der Grundlage der sofort erlassenen „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“, die die Grundrechte der Weimarer Verfassung de facto außer Kraft setzte und der auf Eliminationsideologie gebauten NS-Diktatur den Weg in ihre spezifische „Legalität“, in ihre eigene „Verfassungsmäßigkeit“ ebnete, wurde auch Hans Litten in so genannte Schutzhaft genommen - und zwar am ganz frühen Tage nach dem Reichstagsbrand, am 28. Februar 1933 („um vier Uhr morgens holte man ihn aus dem Bett“).
Das war ein wichtiger, entsprechend vorstrukturierter Teil des selbst gesetzten, reichsregierungsperpetuierten „Auftrags“: Die Faschisten („an der Macht“) räumen so schnell wie nur möglich auf mit allen von ihnen als solche markierten Feind*innen des „Deutschen Volkes“ und des republiktransformierenden NS-Staats. Und Hans Litten, den sie dann ganz schnell „abholten“, war für die Nazis nicht nur ein „jüdisch-bolschewistischer Volks-Schädling“, einer der „geistigen Führer des Kommunismus in Deutschland“ und ein reichsweit bekannter „Rot-Mord-Verteidiger“, sondern auch ein äußerst selbstbewusster, für die Herrschenden insgesamt unangenehmer Anwalt, der sich direkt mit Hitler, dem nationalsozialistischen Heilsbringer, der „Erscheinung“, die die „Deutschen“ wie ein homogenisierender Erlöser aus ihrer vermeintlich desolaten Situation zu befreien im Stande sei, angelegt und ihm dabei eine sehr hohe politische Niederlage zugefügt hatte: Spätestens nach dem „Edenpalast-Prozess“ wusste die ganze Welt, dass das „Dritte Reich“, das da kommen würde, kein an „Verfassungskonformität“ oder gar „Rechtsstaatlichkeit“ gebundenes politisches System werden würde, sondern ein offen terroristisches, ein planmäßig eliminatorisch operierendes. Und dafür war Hans Litten verantwortlich. Dafür musste er büßen, dafür musste er - so oder so - mit seinem Leben bezahlen.
In Irmgards Bericht wird auch deutlich, dass Littens Mutter, die den „Nazis [jede noch so] ungeheure Barbarei zutraute“, von Anfang an wusste, dass es durchaus im Bereich des Wahrscheinlichen zu verorten war, dass ihr ältester Sohn die auf mehrere Jahre angelegte Einkerkerung nicht überleben würde. Sie hatte ihn bereits vor der Machtübertragung an die Nazis immer wieder eindringlich angefleht, doch „wenigstens für eine Weile ins Ausland zu gehen. Ein Haus und Geld waren ihm dort zur Verfügung gestellt“. Aber, er lehnte konsequent mit folgendem Diktum ab: „Die Millionen Arbeiter können nicht heraus, also muss ich auch hier bleiben.“ (Ihm war also bewusst, dass sie ihn - zuerst den „Krieg im Inneren“ vollführend und dann den „Krieg nach außen“ in die ganze Welt tragend - „abholen“ würden, obwohl er allen anderen Klassengenoss*innen, Kampfgefährt*innen gegenüber das Privileg hatte, rechtzeitig zu gehen. Und, daraus schlussfolgernd, er war, ist und will sein Teil des revolutionären Klassenkampfes, dem die historische Aufgabe zukommt, den Deutschen Faschismus an der Macht im Lande des politischen Hauptfeindes zu verhindern.)
Und doch ist es dann nochmals ein großer Sprung zum tiefgreifenden Real-Werden des eigentlich Unvorstellbaren. Denn das, was die von der verdichteten Form bürgerlicher Herrschaft „eingesetzten“ Faschisten dann „an den Tag legten“, war an Grausamkeit, Menschenverachtung, Brutalität, fataler Männlichkeit, Bestialität, Mordlüsternheit, Gewaltförmigkeit, Terror nicht nur nicht zu überbieten; es stand ganz einfach außerhalb der Vorstellungskraft derjenigen, die davon betroffen waren oder getroffen werden sollten. Auch wenn sich die NSDAP seit ihrer Gründung Anfang 1920 im mit allen Mitteln zu führenden Krieg an unzähligen Fronten wähnte; auch wenn sie in den 13 Jahren vor dem 30. Januar 1933 diesen Krieg, diesen mörderischen Terror paramilitärisch auf die Straßen getragen und dabei viele politische Gegner*innen für immer aus dem Weg geräumt hatte – dass sie die Infrastruktur, die Logistik, das Institutionengefüge, die Behördenapparatur, die höchste Aggregationsstufe des öffentlichen Haushalts der Weimarer Republik so rasant, so kompromisslos, so konsequent für eine solche Potenzierung der Unterdrückungsmaßnahmen ins Unermessliche instrumentalisieren würde, das konnte nicht vorausgesagt werden.
Dies hätte aber - auch oder vor allem auf der analytischen Basis komparativer Durchleuchtungen bereits existierender faschistischer oder weiß-terroristischer Regime in Europa - proaktiv verhindert werden können, wenn auf Menschen wie Litten, der die nationalsozialistische Ideologie messerscharf sezierte und energisch vor deren In-Staat-Setzung warnte, gehört worden wäre: Wenn die nazistische, führerprinzipientreue, kombattantäre Massenbewegung mit all ihren eklatanten Ausformungen rechtzeitig und nachhaltig zerschlagen worden wäre (auch oder gerade mit staatlichen Mitteln), anstatt auf höchsten republikrepräsentativen Ebenen immer weitreichendere Bündnisse, Allianzen, Koalitionen mit ihr einzugehen (wie zum Beispiel in Thüringen, das nach den Landtagswahlen vom 8. Dezember 1929 laut Manfred Weißbecker zum „regionalen Experimentierfeld faschistischer Machtausübung“ wurde; die „bürgerlichen“ Landesregierungsparteien DNVP, DVP, „Thüringer Landbund“ und „Reichspartei des deutschen Mittelstandes“ hatten u.a. Wilhelm Frick, der maßgeblich am Aufbau und an der Etablierung des NS-Staats beteiligt war, zum „Staatsminister für Inneres und Volksbildung“ ernannt).
So „begann ab Februar 1933 die Verfolgung der politischen Gegner*innen der Nationalsozialist*innen. (…) Zulässig waren nun präventive Verhaftungen ohne Rechtsbeistand und Gerichtsurteil. (…) Einer Massenverhaftungswelle gegen Kommunist*innen folgte eine weitere gegen Sozialdemokrat*innen und Gewerkschafter*innen, die nicht nur eingesperrt, sondern massiv misshandelt wurden; mehrere Hundert von ihnen wurden ermordet. (…) [E]ine weitere Verhaftungswelle gegen die Anhänger*innen bürgerlicher Parteien [folgte]. Immer wieder wurden aber auch Jüdinnen*Juden oder Personen, die nicht in Opposition zum Nationalsozialismus standen, aber persönliche Auseinandersetzungen mit NSDAP-Funktionär*innen gehabt hatten, verhaftet.“ (Dana Schlegelmilch in: Lotta Nr. 81, Seite 46: „Moor und Heide, Verfolgung, Leid und Tod“)
Irmgard legt dar, mit welcher Strategie sie den Kampf für die Freiheit ihres Sohnes, der zu den prominentesten politischen Gefangenen des Reichs gehörte, verfolgt hat. Die zwei am klarsten zu konturierenden Stoßrichtungen ihres unerbittlichen Einsatzes sind:
a) als Mutter des Gefangengenommenen innerhalb des staatlichen Machtapparats und der Stufung der offiziellen Entscheidungsträger*innenschaft auf eine relevante Regulationsebene zu kommen, von der aus die Freilassung ihres Sohnes angeordnet werden kann (und dann auch konkretisiert wird) und
b) als Mutter des Gefangengenommenen all die von ihr im Zusammenhang mit der konkreten Festnahmesituation ihres Sohnes beschafften Informationen „aus erster Hand“ unverfälscht an Stellen außerhalb des Dritten Reiches weiterzugeben oder weitergeben zu lassen, um von dort aus internationalen beziehungsweise hochkarätigen diplomatischen Druck auf das deutsch-faschistische Terrorregime auszuüben, dem es sich irgendwann beugen muss.
Um erfolgreich in diese Richtungen stoßen zu können, musste sie den Nazis gegenüber, mit denen sie es fortan zu tun haben sollte, eine Rolle spielen; sie musste sich ihnen gegenüber „verstellen“, musste von ihnen falsch eingeordnet werden, musste von ihnen mit den falschen Attributen markiert werden. Immer wieder spricht Irmgard davon, wie „übertrieben korrekt“ sie den obligatorischen „Heil Hitler“-Gruß zu zelebrieren wusste; dabei gab es für sie eigentlich fast nichts Schlimmeres, als diesem zu einem „Gott“ oder „Caesaren“ gemachten „Verbrecher gegen die Menschheit“ in dieser von der lateinischen Grußformel „Ave“ abgeleiteten Façon individuell zu huldigen. (Bisweilen wurde sie gar für eine „fanatisch national“ eingestellte Person gehalten, die nur aufgrund ihrer „persönlichen Erfahrungen“ etwas „unerfahren“, also selbstgefährdend vorgehe.) Sie musste an von der Welt abgewandten, dunklen, dunkelsten Orten der Geiselnahme, der Erpressung, der Misshandlung, der Folter, der Exekution so tun, als sei sie eine „arische“ Mutter „aus besserem Hause“, der es „oberflächlich“ nur darum gehe, die physische, psychische und geistige Stabilität ihres Sohnes nicht irreparabel zerbrechen zu lassen (durch die jeweils herrschenden Bedingungen an diesen Orten). Dabei wusste sie, dass eine gewisse „Anpassung“ an die „Gepflogenheiten“, die stringenten Modalitäten des faschistischen Systems und seiner fanatisierten Repräsentanz vonnöten war, um überhaupt an einflussreiche Entscheidungsträger heranzukommen und diese dann von der offensichtlichen Sinnlosigkeit der Einkerkerung Littens zu überzeugen. Den langen, intensiven politischen Gesprächen mit ihrem sich selbst „links von der KPD“ verortenden, systemantagonistischen Sohn konnte Irmgard entnehmen, dass das „positive“, von staatlichen Gesetzgebungsorganen geschaffene Recht laut Marx ein in Zeiten verschärfter Klassengegensätze stärker vom Reaktionären fundamentierter „Überbau der sozialen Gegebenheiten“ sei, der in den extremsten Unterdrückungsregimes auch vollständig „abgebrochen“ oder „eingerissen“ werden konnte. Der NS-Staat, mit dem es Irmgard Litten nun zu tun hatte, war das in jeder Hinsicht extremste Unterdrückungsregime; in ihm verlor ein im Liberal-Bürgerlichen verhaftetes „Recht“, das idealtypisch möglichst alle, von allen Mitgliedern einer Gesellschaft einzuhaltenden Regeln zur „Konfliktverhütung und -lösung“ umfasst und dadurch ein friedliches Miteinander zumindest „auf dem Papier“ ermöglicht oder ermöglichen sollte, seine rekursive Gültigkeit. Das führte umgehend dazu, dass politische Gefangene „gemacht“ wurden, denen weder ein „Rechts“-Beistand akkomodiert noch eine (individuelle) Straftat zugeordnet noch ein (faires) Gerichtsurteil in Aussicht gestellt werden musste: In „Schutzhaft“ genommen sollte irgendein Geständnis aus ihnen herausgeprügelt, herausgefoltert werden, um dann noch reine Schauprozesse mit den Fast-Totgeschlagenen veranstalten zu können. Wo selbst dies nicht mehr funktionierte, also selbst für die niveau- und würdelose Aufführung eines Schauprozesses nichts Substanzielles oder individuell Vorwerfbares übriggeblieben war, wurden aus den sowieso lebensbedrohlichen Folterungen, die nach außen häufig mit „Verhören“ euphemisiert wurden, oftmals gerichtsurteilsferne, extrajustizielle Hinrichtungen.
Ein bekanntes Beispiel hierfür ist die niederschmetternde Geschichte Erich Mühsams, der wie Litten in der Nacht des Reichstagsbrandes verhaftet und dann am 10. Juli 1934 im KZ Oranienburg ermordet worden war - von der fanatischen SS-Wachmannschaft. So hätte es gleich in den ersten Monaten auch Litten ergehen können (die Mörder Mühsams hatten sogar das Gerücht streuen lassen: „So, der Kerl [d.i. Mühsam] ist fertig. Jetzt kommt das Schwein, der Litten, dran!“); und Irmgard verfolgte selbstverständlich auch immer die ebenfalls katastrophalen Hafterfahrungen anderer politischer Gefangener. (Zenzl Mühsam hatte einmal berichtet, dass bei einem „Transport von Schutzhäftlingen vom Bahnhof nach dem Lager Sonnenburg“ die dorthin Verschleppten „von den Wachmannschaften mit Gummiknüppeln und Fußtritten vorwärts getrieben“ und schließlich von der herbeistürmenden SA halb totgeschlagen worden seien; laut Zenzl wurden sie mit den „Nagelstiefeln so betrampelt, dass sie sich kaum weiterschleppen konnten. Caspar [d.i. Wilhelm Kasper (KPD)], Litten, Mühsam und Ossietzky wurden am schlimmsten misshandelt“.)
Jedenfalls begann sie nun, alles Erdenkliche zu unternehmen, um ihren Sohn wieder lebend aus den jeweiligen Nazi-Folterhöllen, in die er nun geraten war, herausholen zu können. (Folgende, chronologisch geordnete Stationen Littens konnten nachgewiesen werden: Nach seiner Festnahme zunächst kurz in einer SA-Kaserne, wurde er ins Gefängnis Spandau verbracht; von dort ging es ins KZ Sonnenburg; von dort aus wurde er wieder, aber sehr kurz nach Spandau zurückverlegt; kam dann mit sehr schweren Verletzungen ins Moabiter Krankenhaus, um von da aus ab Oktober 1933 im KZ Brandenburg an der Havel seine Haft verbringen zu müssen; Anfang Februar 1934 folgte das „Moorlager“ Esterwegen im Emsland, um schließlich ab dem 7. Juni 1934 vom KZ Lichtenburg „abgelöst“ zu werden; im September 1937 kam er noch kurz in das neu entstandene KZ Buchenwald; Endstation war dann Ende 1937/Anfang 1938 das KZ Dachau) Dabei bediente sie sich des gesellschaftlichen Beziehungsgeflechts, das sie und ihr Mann sich von Königsberg aus aufgebaut hatten - der habilitierte Jurist Fritz Litten, ein früh zum Protestantismus konvertierter Sohn des Vorstehers der Jüdischen Gemeinde, war hier sogar Rektor der Albertus-Universität geworden. Und da er politisch eher als stramm national-konservativ, in den Traditionen des Kaiserreichs verharrend, DVP-wählend eingestuft werden musste, reichten die Beziehungen der Littens bis weit ins rechte Lager der Weimarer Republik hinein. Das wollte sich Irmgard nun zu Nutze machen - als Mutter, die sich nie „für Politik“, sondern ausschließlich für Kunstgeschichte interessiert habe. Sie ging davon aus, dass mit den Hafterfahrungsschilderungen ihres Sohnes konfrontierte national gesinnte, erzkonservative, reaktionäre Politiker*innen, Kulturschaffende, Amtsträger*innen dort „ein gutes Wort“ für ihn einlegen würden, wo ein Beenden dieses Grauens substanziell in die Wege geleitet werden konnte. (Sie selbst nennt dies: „Mobilmachung all meiner Beziehungen“) An diesen Stellen fragt mensch sich dann immer wieder, woher sie die Hoffnung nahm, sich auf dieser Schiene ihres Erachtens erfolgversprechend nach vorne zu bewegen. Denn sie vergegenwärtigte ja, dass der „Allererste Mann im NS-Staat“, der über alles informiert zu werden hatte und die Konstanz oder Permanenz der vollständigen Kampfunfähigkeit „seiner“ politischen Gefangenen intensiv überwachte, nicht dazu zu bewegen war, jemanden wie Hans Litten wieder freizulassen, zu begnadigen. Schlimmer noch, womit wir wieder bei den verbalen Eruptionen Hitlers vom Anfang des Textes wären: Der „Führer“ wollte als gesichert wissen, dass „niemand irgendetwas erreichen“ könne für diesen „Anwalt des Proletariats“ - schon gar nicht dessen Begnadigung. (Den Gestapo-Personalakten Littens lag ein Bild bei, das „meinen Sohn als Verteidiger, Hitler als Zeugen vor Gericht einander gegenüberstehend zeigte“.) Irmgard spricht sogar von einer „Liste“, die es wohl gegeben haben mag im NS-Staat, auf der die Namen jener Gefangener standen, die unter keinen Umständen wieder freikommen durften; das waren die zum Lebendig-Begrabensein Verdammten, mit denen „nichts ohne Genehmigung des Führers unternommen werden“ durfte. Hans Achim Litten gehörte zu ihnen.
Und trotzdem erhoffte sich Irmgard Vieles von ihrem Kampf für diesen einen, ihr am Allernächsten stehenden politischen Gefangenen, der für sie ein „Weltwunder an Gelehrsamkeit“ darstellte. So wie ihr geht es heute noch vielen Menschen auf der ganzen Welt, die sich mit politischen, ins Visier von Repressionsbehörden geratenen Gefangenen solidarisieren und sich unablässig, hartnäckig für sie einsetzen - obwohl sie, umgeben von unmenschlichen, lebensvernichtenden, ungerechten, versklavenden Verhältnissen, zu registrieren haben, dass das herrschende System um sie herum das kalkulierte Verreckenlassen von in die Knäste Gesteckten staatlich sanktioniert, innerhalb des Apparats also keine „Besserung“ erwirkt werden kann. Ich denke, Irmgard hatte ein durchaus ambiges Verhältnis zu ihren eigenen Ambitionen hinsichtlich des auch für sie bedrohlicher und bedrohlicher werdenden Kampfes für und um Hans. Sie war ja über die Jahre hinweg mit ihrer „Sache“ an die höchsten Repräsentanten des Dritten Reiches herangekommen - selbst an den Reichsjustizminister Gürtner, selbst an den Präsidenten des Volksgerichtshofes Freisler, selbst an Himmler, selbst an Göring, dessen Ehefrau Emmy sie noch aus deren Zeit als Theaterschauspielerin kannte -, aber erreicht hatte sie damit gar nichts, nie etwas. (Im Gegenteil: Göring beispielsweise soll Emmy gegenüber abschließend zum Ausdruck gebracht haben: „Wenn du mir dauernd mit Litten in den Ohren liegst, werde ich überhaupt nicht mehr mit dir zusammen sein!“) Auch alle ihre Gnadengesuche wurden mit der immergleichen Begründung abgelehnt: „Ihr Sohn [ist] ein bedeutender Kopf und daher ein gefährlicher Gegner. Er würde gegen uns arbeiten, wenn er freigelassen würde.“ (Der Adjutant Himmlers hat ihr sogar folgende Worte an den Kopf geworfen: „In diesem Falle ist selbst der gute Papa Hindenburg machtlos.“)
Erfolgreicher war sie dann - über Umwege - schon eher mit dem koordinierten Erzeugen diplomatischen Drucks auf allerhöchstem Niveau - sie nennt es: „Entrüstung des Auslands“. Und weiter: „Darüber, dass [das Dritte Reich seine] Häftlinge [in den] Lager[n] langsam zu Tode marter[t], empört sich die ganze zivilisierte Welt.“ (Hier wird im Übrigen der Antagonismus zwischen faschistischer Barbarei und Zivilisation sehr eindringlich zur Geltung gebracht; der Deutsche Faschismus stelle den bewussten, irreversiblen Bruch mit der Zivilisation dar, die nur noch außerhalb seines Zugriffsbereichs gefunden werden könne.) Über diverse Kontaktstellen und -personen in Prag, in den Niederlanden und in der Schweiz, die immer wieder von ihr, ihrem Sohn Heinz oder Margot Fürst (auch auf illegalisiertem, gefährlichem Wege) aufgesucht und mit den jeweils neuesten Informationen „gefüttert“ worden waren, konnte Aufmerksamkeit evoziert werden, die schließlich auch in großen englischen Zeitungen ihren äußerst öffentlichkeitswirksamen Niederschlag fand. Von England aus wurde denn auch am 31. Oktober 1935 eine der spektakulärsten, wuchtigsten Aktionen für die umgehende Freilassung Hans Littens umgesetzt: Reginald Clifford Allen, 1st Baron Allen of Hurtwood, besser bekannt unter dem Namen Lord Allen (von der sozialistischen Independent Labour Party), machte an diesem Tag eine als Protestnote zu rubrizierende „Eingabe“ - direkt bei Hitler. In dieser von mehr als 100 angesehenen Jurist*innen Englands unterzeichneten „Eingabe“ wurde darum „gebeten“, das schwerverletzte, nachhaltig traumatisierte Folteropfer Hans Litten unverzüglich freizulassen; zum einen sei er entlang objektiver juristischer Maßstäbe, die sich rechtsstaatlich arithmetisiert an konkreten, überprüfbaren, zuzuordnenden Tatnachweisen auszurichten haben, „völlig unschuldig“; zum anderen sei es nicht hinnehmbar, dass ein namhafter Rechtsanwalt dazu gezwungen werden sollte, sein in der Weimarer Republik verbrieftes Berufsgeheimnis zu verraten. Dabei spielten die Verfasser*innen des Appells auf den skandalösen Umstand an, dass die „Rechtsnachfolger*innen“ der ersten parlamentarischen Demokratie in Deutschland ein Wiederaufnahmeverfahren des so genannten Felseneck-Prozesses in die Wege geleitet hatten, um sich endlich an Litten rächen zu können. Nach einem bewaffneten Überfall von etwa 150 Sturmbannmännern der Berliner SA auf die im Norden Berlins liegende Laubenkolonie „Felseneck“, bei dem in der Nacht vom 18. auf den 19. Januar 1932 ein „Kolonist“ erschossen worden und ein SAler (höchstwahrscheinlich durch „Friendly Fire“) ums Leben gekommen war („im Handgemenge getötet“), hatte Litten - im Rahmen seines aufwändigen Rund-um-die-Uhr-Engagements für die Rote Hilfe Deutschlands, die die Versäumnisse der Voruntersuchung und die gefälschten Beweise der Polizei und des Untersuchungsrichters lückenlos aufdecken lassen wollte -, 18 der insgesamt 19 angeklagten Bewohner des „Felsenecks“ vertreten, die durch ihren Einsatz ein schlimmes Massaker verhindert hatten (von den 150 SAlern waren lediglich fünf angeklagt worden). Ihnen wurde der angebliche Mord an dem Faschisten vorgeworfen. „Auf Littens Initiative wurde [sogar] eine Sonderzeitung zum Felseneck-Prozess mit dem Namen Attacke herausgegeben.“ (Nikolaus Brauns)
„Zwei Tage vor Weihnachten 1932 wurde das Verfahren (...) gegen alle Angeklagten eingestellt; nur zwei Arbeiter der Kolonie wurden wegen Diebstahls zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt (…). Es war Littens letzter Prozess. Seine Konzessionslosigkeit, aber auch seine Intelligenz und forensischen Fähigkeiten hatten ihn zum wohl gefürchtetsten und meist attackierten Anwalt gemacht.“ (Norman Paech) In Spandau wurde Litten so lange und so heftig gefoltert, dass er unter lebensbedrohlichem Zwang und unter erpresserischer Androhung weiterer „Verhöre“ schließlich „aussagte“, im „Felseneck“-Prozess wissentlich einen Mann verteidigt zu haben, der einen SAler erschossen habe. (Irmgard hierzu: „Am anderen Morgen [nach dem „Verhör“] war in sämtlichen Zeitungen ein Bericht unter einer besonders großen Überschrift: »Hans Litten gesteht Mitwisserschaft an einem Mord«.“) Um diese barbarische Zerschmetterung des sakrosankten rechtsanwaltlichen Berufsgeheimnisses nicht als legitim, als „ergebniserfolgreich“ dastehen zu lassen, schrieb der total verstörte, körperlich schwer zugerichtete Hans kurz darauf einen Bericht an die Gestapo, „dass er unter Zwang ausgesagt habe, dass nicht eine der Aussagen der Wahrheit entspräche, und dass er jede Aussage widerriefe“. Und weiter: „Da er die ihm angedrohten Folgen dieses Widerrufes fürchte, so nähme er sich das Leben.“ Das wäre ihm dann auch tatsächlich gelungen, wenn nicht ein Mithäftling, der zufällig Arzt war, ihn wieder ins Leben „zurückgeholt“ hätte - obwohl er schon fast vollständig ausgeblutet auf dem Boden seiner eigenen Zelle lag.
Der englische Appell jedenfalls muss im NS-Apparat solch hohe Wellen geschlagen haben, dass einer der späteren Hauptkriegsverbrecher, Ullrich Friedrich Willy Joachim von Ribbentrop, genötigt wurde, Lord Allen direkt und ausführlich zu antworten. Wir müssen Irmgard dankbar sein, dass sie dieses von Hitlers Reichskanzlei in Auftrag gegebene, am 16. Dezember 1935 verschickte Schreiben Ribbentrops komplett und unkommentiert abgedruckt hat, obwohl es ein abscheuerregendes Produkt selbstlegitimatorischer Ideologem-Aneinanderreihung darstellt, das den hohen, eigentlich unerreichbaren Verblendungsgrad anzeigt, unter dem im deutsch-faschistischen Staatsgebilde „Politik“ exekutiert wurde. Es bildet die Schlüsselstelle in Irmgards Berichts, wenn es darum geht, als Rezipient*in eine komprimierte Zusammenfassung an die Hand gegeben zu bekommen, die das nazistische Terrorsystem (und seinen kompromisslosen Umgang mit „seinen“ politischen Gefangenen) in eigenen Worten entlarvt. Worte freilich, die sich einzusaugen beinahe schon körperliche Qualen bedeuten. Andererseits sind sie - für Faschismen davor, währenddessen und danach - von solcher Allgemeingültigkeit, Universalität, Normativität, dass sie auch heute noch - in modifizierter, aktualisierter, kontextkalibrierter Form - benutzt werden können von jenen, die nach wie vor Staaten und Gesellschaften von Grund auf faschisieren wollen.
Nach dem Ribbentropschen Schreiben merkt Irmgard nur noch zwei Sachen an: Zum einen habe sie in „einer Eingabe an Ribbentrop (…) Satz für Satz seiner unsinnigen Behauptungen“ widerlegt; zum anderen war ihr spätestens jetzt klar, dass sie [die Faschisten] die Absicht hatten, „meinen Sohn lebenslänglich gefangenzuhalten“. Es gehört zu den faszinierenden Facetten des Berichts, dass Irmgard in kurzen Nebensätzen die „Entschlüsselung“ der nazistischen Gesinnung als gesetzt reklamiert, ohne dies dann noch ellenlang ausbreiten zu müssen: Hier fasst sie in ihrem abbrechenden Hinweis auf die „Satz-für-Satz-Widerlegung“ der „unsinnigen Behauptungen“ Ribbentrops zusammen, worauf der NS-Staat gebaut wurde: auf extrem wirkmächtig gewordenen, annihilationsexzessiv materialisierten Lügen, auf wissenschaftlich Widerlegbarem, auf monströsen Verschwörungsnarrativen, auf negativer Vergesellschaftung, auf völkischem Chauvinismus, auf weltunterjochendem Imperialismus, auf fataler Misogynie, auf ariosophisch-manichäischer Mythologisierung, auf dem „Un-Sinn“.
Ribbentrop gibt zunächst - an die „englischen Rechtsfreunde“ gerichtet - zum Besten, dass der Kommunist Hans Litten wegen „staatsfeindlicher Betätigung inhaftiert“ worden sei und „seine geistige Einstellung (…) eine Enthaftung unter diesen gegebenen Umständen nicht“ zulasse. Dann amalgamiert er in erschütternd transparenter Manier nazistisches Regierungs- und Rechtssystem: Selbstzweckfunktion dieses „aufeinandergefallenen“ oder „ineinandergefallenen“ Gleichschaltungs-Systems sei die möglichst rabiate, möglichst brachiale Verhinderung des von Kommunist*innen bewirkten Sturzes des ganzen deutschen Volkes ins Unglück, „an den Rand des Abgrundes“. Litten wird zu einem „unverbesserlichen Träger und geistigen Führer“ eines solchen „Volksvernichtungswillens“ gemacht, zu einem evidenten „Schädling der menschlichen Gesellschaft“; sein „Tätigkeitsfeld“ müsse „beschränkt“ werden; mit „eiserner Konsequenz“ und „Härte“ müssten die „Träger (des) schleichenden und zersetzenden kommunistischen Giftes in Deutschland isoliert“, also mit allen Mitteln vom gestählten, gepanzerten „Volkskörper“ ferngehalten werden. In diesem organizistisch-biologistischen, rassen- und euthanasiepolitisch durchdrungenen Verständnis von „Volk“, das Ribbentrop wiederkäut, war Litten ein politischer Gefangener, der an von der Welt abgeschiedenen, uneinsehbaren, zivilgesellschaftlich undurchdringbaren, sozial entsicherten, panoptikonisch strukturierten, lückenlos überwachten, verlorenen Orten im eigentlichen Wortsinne „unschädlich“ gemacht werden sollte. Er war nämlich - draußen in „Freiheit“, draußen als energischer Ankläger, als kompromissloser Vorsitzender politischer, staatsunabhängiger Tribunale, als Initiator von hunderttausendfach aufgelegten Rote-Hilfe-Broschüren gegen Weimarer Polizeigewalt und faschistischen Straßenterror - „schädlich“ für diesen in einem Guss zusammenzuschweißenden, homogenisierten „Volkskörper“, der das „Deutsche Reich“ fortan zu sein hatte oder werden sollte. Er sollte für alle Zeiten kampfunfähig gemacht werden: und in der faschistischen Ideologie, die sich nun vollkommen im Staat ausgedehnt hatte, die Staat wurde, hieß das, dass er liquidiert, jedenfalls aus der Welt geschafft werden müsse. Dies sei nur eine Frage der Zeit ...
Dann präsentiert er seinen in Pathos ertränkten Stolz auf die „in der Geschichte des deutschen Volkes größte geistige Revolution, die zu der Machtergreifung durch den Nationalsozialismus am 30. Januar 1933 führte“, und die „unter dem Zeichen völliger Legalität vor sich gegangen“ sei. (Aus diesen propagandistischen Ausführungen sollten Antifaschist*innen den unverrückbaren Schluss ziehen, dass den Nazis die komplette staatliche Macht übertragen wurde; welche*r in diesem Kontext (auf)wertend und realitätswendend von „Machtergreifung“ oder gar „Revolution“ spricht, übernimmt das verblendungszusammenhangsentfesselnde Romantisieren der Menschheitsverbrecher*innen, die sich dann in concreto am weitesten von bürgerlich konnotierter „Legalität“ entfernt hätten.)
Dann führt er aus, dass das „Dritte Reich“ keinen solchen Fehler mehr machen werde wie bei Georgi Dimitroff, einem der Hauptangeklagten im Reichstagsbrandschauprozess (in dessen willkürlich zusammengewürfeltem „Ermittlungszusammenhang“ ja auch Litten ursprünglich in Schutzhaft genommen worden war): Dieser sei auf internationalen Druck hin freigelassen worden, obwohl laut Ribbentrop vorherzusehen war, dass er im Anschluss als „wahrer Führer der Komintern“ zu einem der „eingefleischtesten Kommunisten und verschworensten Terroristen“ werden würde, der Propaganda, Terror und Gewalt verbreiten würde; auch im von Lord Allen repräsentierten „britischen Imperium“. Litten könne also nicht oder besser: niemals mit einer „Enthaftung“ rechnen; in „Freiheit“ wäre solch ein „Volksvernichter“ viel zu gefährlich für den wehrhaften „Führer-Staat“, der hier in Vertretung Ribbentrops „spricht“.
Und so war es denn auch: Die „Enthaftung“ Littens konnte weder:
a) unter Einflussnahme auf das „Innere“, die „harten Kerne“ des NS-staatlichen Machtapparats zur konkreten Anordnung gebracht noch
b) unter Erzeugung internationalen beziehungsweise hochkarätigen diplomatischen Drucks auf das deutsch-faschistische Terrorregime erreicht werden.
Auch das Begehen eines dritten Weges war schon in Ansätzen zum Scheitern verurteilt gewesen, weil sich zwei Gestapo-Spitzel „eingeklinkt“ hatten: Margot Fürst, ihr Mann und andere Nazi-Gegner*innen wollten Hans aus dem KZ Brandenburg an der Havel befreien, ihn „herausholen“. Bereits weit vor dem anvisierten „Tag der Entführung“ wurden die Fürsts festgenommen, ohne überhaupt in die Nähe Brandenburgs gekommen zu sein; Max Fürst wurde nach zwei brutalen Gestapo-Verhören, bei denen nichts Substanzielles, nur Widersprüchliches aus ihm herausgebrügelt werden konnte („man sah, dass er tatsächlich so gut wie unbeteiligt war“), für mehrere Monate ins Lager Oranienburg gesteckt; Margot Fürst, die der Gestapo gegenüber überzeugend vermitteln konnte, dass alles Befreiungs-Relevante ausschließlich von ihr ausgegangen sei und alle anderen „Beteiligten“ nicht (über die „Einzelheiten“) Bescheid wussten, kam zwar in länger angesetzte Haft, fiel aber bereits im August 1934 unter so genannte „nationalsozialistische Straffreiheitsbestimmungen“, die bei Irmgard zur letzten „Hindenburg-Amnestie“ werden (Hindenburg ist am 2. August 1934 gestorben). Die nun „auf Schritt und Tritt bedroht[en] und verfolgt[en]“ Fürsts verließen schließlich mit ihren Kindern Deutschland. Irmgard, die „auf dem Standpunkt [stand], (…) niemals etwas mit illegalen Dingen zu tun haben“ zu dürfen, hatte rein gar nichts von einem Befreiungsversuch gewusst, auch wenn viele ihrer an die Fürsts weitergegebenen, authentischen Informationen aus den Lagern gewinnbringend in die Befreiungspläne implementiert wurden.
Abgesehen davon, dass Hans Litten selbst nach dem bereits in Ansätzen gescheiterten Befreiungsversuch „drei Wochen lang (…) in strengster Isolierung im Bunker festgehalten“ wurde, musste er bei den „Verhören“ danach den Kode preisgeben, auf den sich er, seine Mutter und die Fürsts fürs Dechiffrieren vermeintlich oberflächlicher, „unbedarfter“ Briefnachrichten-Korrespondenz zwischen drinnen und draußen geeinigt hatten (im Littenschen Chiffrierungsfalle fungierte das Nomen „Denkmalsfigur“, das in Kreuzworträtseln zur sechs-buchstabigen „Statue“ wird, als Schlüsselwort; „jeder Buchstabe der Botschaft [wurde] durch den Buchstaben ersetzt“, der in jenem zentralen Referenzbegriff darauf folgte): Nur so konnte er belegen, dass er „von dem Entführungsplan [der Fürsts] zwar gewusst, ihn aber weder angenommen noch abgelehnt habe“, also „passiv“ geblieben sei. Nach diesem „Vorfall“ hat es lange gedauert, bis Irmgard ihren Sohn wieder besuchen durfte …
Jedenfalls konnte Irmgard die auf fünf Jahre ausgedehnte Ermordung ihres Sohnes nicht verhindern, obwohl sie ihr eigenes Leben für dessen Freilassung gegeben hätte. Ihr unermüdlicher Kampf konnte nicht verhindern, dass sie am 6. März 1938 in die „Leichenhalle“ des KZs Dachau geführt wurde, in die der tote Hans hineingelegt worden war. Auch ihre Hoffnung (auf Freilassung Hansens) starb zwar zuletzt, aber dennoch war sie gestorben. Und mit ihr die andere Hoffnung, weiterhin im auf den Zweiten Weltkrieg zusteuernden Deutschen Reich ansässig bleiben zu können: Die Litten-Familie emigrierte nach der Ermordung des ältesten Sohnes nach Großbritannien.
Vielleicht hat sich Irmgard deshalb nie mit der Kollektivschuldthese anfreunden können, weil sie zwar eine vollständiger und vollständiger werdende, gesellschaftlich aktiv mitgetragene Durchdringung aller Lebensbereiche mit deutsch-faschistischer Theorie, Terrorpraxis, Ideologie, Mystik, Gewaltförmigkeit, Massenpsychologie, Verblendung, Propaganda in direkter Auseinandersetzung mit dem Zuchthaus-, Zwangsarbeits-, Gefängnis- und Lagersystem nachvollziehen und nachzeichnen konnte, aber immer auch mit sehr vielen Menschen zu tun hatte, die innerhalb der Reichsgrenzen effektiv Widerstand gegen die fanatisch und gewaltexzessiv und eliminatorisch wütende Nazi-Barbarei geleistet haben. Einen Grad von Widerstand, der - vernünftig betrachtet - verunmöglicht, diesen antifaschistischen Widerstandskämpfer*innen eine Mitverantwortung an der singulären Menschheitsverbrechensverwaltung zuschreiben zu können. Und hier zieht Irmgard eine klare Linie zu all jenen, die anscheinend nichts gewusst haben, die nichts mitgekriegt haben, die bewusst weggeschaut haben, wenn festgenommen oder deportiert wurde, die sich „gelegenheitsnutzend“ an für sie lukrativen „Arisierungsmaßnahmen“ beteiligt haben, die zufällig denunziert haben, wenn sie zufällig etwas gesehen haben, die „mitgespielt“ haben, um nachher fragen zu können: „Was hätte ich denn machen sollen; sie hätten mich doch umgebracht?“ Oder noch besser: Die „nur“ Befehle ausgeführt haben, die nun einmal getroffen wurden in einem völkerrechtlich anerkannten, aber aktiv aus dem Völkerbund ausgetretenen Staatsgefüge. All jene (und das sind eben die meisten) sind selbstverständlich schuld an der lange zwölf Jahre andauernden, in die Reibungslosigkeit transformierten Funktionsweise des gezielt an die Macht gehievten NS-Apparats.
Irmgards damalige Wohnung hatte sich im Übrigen zu einem allgemein anerkannten „Umschlagplatz“ der Informationsweitergabe entwickelt: Die meisten der Ex-Häftlinge, die Hans während seiner fünfjährigen Odyssee kennengelernt oder etwas von ihm „mitgekriegt“ hatten, besuchten seine Mutter (unter hohem persönlichem Risiko), um ihr ausführlich und ungeschönt die Zustände in den Nazi-Folterhöllen darzulegen. Auch deshalb ist aus ihrem Bericht „Eine Mutter kämpft gegen Hitler“ eine erschütternde Dokumentation geworden, bei der sie authentische Schilderungen von unmenschlicher Ausbeutung, von Bestrafung, von bestialischer Misshandlung, von Psychoterror, von Folter, von Hinrichtungen schonungslos in allen Einzelheiten darlegt und in Beziehung setzt zu dem, was ihrem Sohn, der viel Zeit in Einzelhaft verbringen musste, entweder selbst widerfahren ist oder was er sich ansehen oder anhören musste. Und indem Irmgard das so schonungslos veranschaulicht, macht sie unmissverständlich deutlich, dass es dem Deutschen Faschismus als terroristischem Machtorgan immer nur um die Annihilation des „Volksschädlingshaften“ gegangen sei. Es ist noch nicht einmal die erschütterndste Stelle im Buch, aber sie zeigt in fast schon plastischer Weise an, wo der Weg eines offensiven Nazi-Gegners zwischen 1933 und 1945 enden sollte - in seiner staatlich sanktionierten Liquidation: Alle Neuankömmlinge in Brandenburg an der Havel „wurden schwer misshandelt. Außerdem durften sie sich in der Zelle nicht beschäftigen, durften nicht lesen, hatten keine Beleuchtung, sodass es vom Nachmittag an bis zum Morgen stockfinster war. Sie bekamen keinen Tropfen Wasser, weder zum Trinken noch zum Waschen. Sie durften sich nicht rasieren. Man wollte, dass diese politischen Häftlinge möglichst verkommen aussahen, um sich selbst auch möglichst verkommen zu fühlen. Die Gefangenen (…) mussten in rasendem Tempo über die Höfe rennen. Wer zurückblieb, wurde angebrüllt, geschlagen, getreten. Der dreckigste Hof wurde zum Exerzieren ausgesucht, auf und nieder, auf und nieder; man musste sich in die Pfützen werfen, durch meterlange Pfützen kriechen, in Pfützen Liegestütz machen. Alles bis zur Bewusstlosigkeit. (…) Die übrige Zeit war man untätig in die Zelle eingeschlossen. Hans aber hatte [auch hier] keine Ruhe, dauernd noch Verhöre ...“
Als wir im Jahre 2005 in Göttingen das Hans-Litten-Archiv gegründet haben, gab es keine Diskussion darüber, nach wem es benannt werden würde: „Der Namensgeber des Archivs … war [nicht nur] einer der bekanntesten Rechtsanwälte der Roten Hilfe Deutschlands in der Weimarer Republik“, sondern über seine renommierte Stellung als solidarischer Strafverteidiger hinaus auch ein politischer, nicht parteiförmig organisierter, im besten Sinne strömungsübergreifend wirkender Aktivist, der sich an der Seite der Arbeiter*innenbewegung am emanzipatorischen Kampf gegen staatliche Unterdrückung, Ausbeutung, Verfolgung, Repression beteiligt hat. Er wollte verhindern, dass sich die reaktionärsten Teile des Weimarer Staatsapparates im Krisenbewältigungsmodus in eine Position brächten, von der aus sie den massenbewegten Faschismus erfolgreich an die Zentren der Macht bugsieren könnten. Gelungen ist ihm dies nicht; und für die nazistischen „Krisenbewältiger*innen“ oder „Krisenlöser*innen“, für die nunmehr gesamtstaatlich legitimierten „Kämpfer*innen gegen den Marxismus“ bedeutete dies, ihn der Vergessenheit anheimfallen zu lassen, ihn zu töten, weil er vergessen, weil sich niemand mehr an ihn erinnern können wird. Und das ist ihnen nicht gelungen.
Auch wenn solche Kämpfe, wie sie der unvergessliche Hans Litten geführt hat, im extremsten, im absoluten Falle mit dem Tod der darin und dabei Engagierten enden können; es gibt keine Alternative dazu, sie zu führen. Und zwar genau so, wie sie Hans Litten geführt hat, wie er sie weiterhin geführt hätte, wäre seinen Mördern nicht die gesamtstaatliche Macht (zur grenzenlosen Willkür) überantwortet worden.
Wir aber leben noch, wir sind noch in der Lage, seine emanzipatorischen Kämpfe, die am 30. Januar 1933 ein jähes Ende fanden, hier und jetzt und modifiziert fortzusetzen, indem wir zusammen dafür sorgen, dass sich die so genannte Demokratie als eine verdichtete Form bürgerlich-kapitalistischer Herrschaft, die es revolutionär zu überwinden gilt, niemals mehr für den offen terroristischen Faschismus wird entscheiden können. Das sind wir Hans Litten schuldig. Deshalb werden im Hans-Litten-Archiv nicht nur „Materialien der Roten Hilfe und anderer linker Antirepressionsgruppen sowie Dokumente zur Geschichte der politischen Justiz und der Verfolgung vom Ende des Ersten Weltkrieges über die NS-Zeit, der Verfolgung von Kommunist*innen unter Adenauer und der Berufsverbote der 1970er Jahre bis zur Gegenwart“ gesammelt, sondern auch „Dokumente über den Widerstand gegen die Verfolgung der radikalen Linken, der sozialen Bewegungen und der Arbeiter*innenbewegung durch Polizei und Justiz seit der Wiedergründung der Roten Hilfe Mitte der 1970er Jahre gelagert“. Denn nur, wenn wir uns historisch des Wissens bemächtigen, wie und weshalb und mit welchen Folgen sich eine Demokratie in den totalen, den repressivsten, den herrenmenschentümelndsten Faschismus hinein involutionieren konnte, können wir im Hier und Jetzt radikale entnazifizierende Maßnahmen ergreifen, die eine Wiederholung von 33 von vornherein zu unterbinden in der Lage sind. Aber eben auch, wie weit staatliche Repression und das systematische Kampfunfähigmachen der an grundlegender Veränderung Interessierten dort gehen können, wo gegenwärtig von einer stabilen beziehungsweise wehrhaften „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ geraunt wird. Das Hans-Litten-Archiv hilft uns bei dieser Bemächtigung. Es ist der am 13. Juni 2005 als gemeinnützig anerkannte „Verein zur Errichtung und Förderung eines Archivs der Solidaritätsorganisationen der Arbeiter- und Arbeiterinnenbewegung und der sozialen Bewegungen (Rote-Hilfe-Archiv) e.V.“
[Alle nicht gekennzeichneten Zitate im Text sind dem Buch entnommen: Irmgard Litten: „Eine Mutter kämpft gegen Hitler“, Deutscher Anwaltverlag, Bonn, 2000 (Lizenzausgabe des Röderberg-Verlags)]
Online-Veranstaltung
Mittwoch, 17.3.2021
19.00 Uhr
Henning von Stoltzenberg (Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V.) und Silke Makowski (Hans-Litten-Archiv e. V.) stellen die Entwicklung des Tags der politischen Gefangenen seit 1923 vor und diskutieren über die Bedeutung der jährlichen Aktionen rund um den 18. März.
Zugangsdaten: ab 15. März über rote-hilfe.de
Veranstaltet von: Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. in Kooperation mit dem Hans-Litten-Archiv e. V.
Neue Feststellungen zum Blutmai 1929
Das Urteil im Heidrichprozeß – von Rechtsanwalt Dr. Hans Litten
Am 26. November 1931 wurde der Jungarbeiter Heidrich, der am 7. November 1930 den früheren Polizeipräsidenten Zörgiebel (heute Polizeipräsident in Dortmund) im Gerichtssaal geohrfeigt und Arbeitermörder genannt hatte, wegen Körperverletzung und Beleidigung zu vier Monaten Gefängnis verurteilt. Die Vorgeschichte ist bekannt: Das Schöffengericht hatte auf fünf Monate Gefängnis erkannt, die Berufungsstrafkammer schickte die vom Verteidiger zur Führung des Wahrheitsbeweises für das Wort „Arbeitermörder“ unmittelbar geladenen Zeugen unvernommen nach Hause und ermäßigte die Strafe geringfügig; das Reichsgericht hob das Urteil wegen dieser offenbaren Gesetzwidrigkeit auf, so daß die Strafkammer sich nochmals mit dem Fall zu beschäftigen hatte.
Der Wahrheitsbeweis wurde diesmal – zum ersten Mal seit zweieinhalb Jahren – zugelassen, und es wurden etwa 50 Zeugen vernommen und ein Film über die Maiereignisse vorgeführt. Die mündliche Urteilsbegründung enthält folgende für die Berliner Schutzpolizei vernichtenden Feststellungen: „Am 1. Mai 1929 und an den folgenden Tagen sind an allen Stellen der Stadt Berlin von Polizeibeamten zahlreiche Exzesse, rechtswidrige Körperverletzungen und rechtswidrige Tötungen begangen worden. Dies beweist, daß es in der Berliner Schutzpolizei zahlreiche Elemente gab, die ihrer Aufgabe nicht gewachsen waren und nicht in die Schutzpolizei hineingehören. Einen Teil der Schuld trägt auch der Umstand, daß zahlreiche Beamte ausgesprochen kommunistenfeindlich eingestellt waren.“
Die Verantwortung für diese Vorgänge bürdet die Strafkammer nur den „unmittelbar beteiligten Beamten und Offizieren“ auf. Eine Verantwortung des Zeugen Zörgiebel könne auch aus dem massenweisen Auftreten solcher Exzesse – die Strafkammer hat einige hundert Fälle teils als erwiesen angesehen, teils als wahr unterstellt – nicht gefolgert werden. „Ob der Zeuge Zörgiebel nach Bekanntwerden einzelner Fälle das Erforderliche getan hat, um Wiederholungen zu verhindern, konnte nicht aufgeklärt werden, da das Preußische Staatsministerium ihm und den Zeugen Grzesinski und Heimannsberg die Aussagegenehmigung über Vorgänge, die amtlich zu ihrer Kenntnis gelangt sind, nicht erteilt hat.“
Hier gibt das Gericht also indirekt zu, daß nur die Vertuschung durch das Preußische Staatsministerium die volle Aufklärung der Verantwortung Zörgiebels verhindert hat. Das Gericht übersieht aber, daß gerade die Tatsache der Aussageverweigerung den zwingenden Beweis für Zörgiebels Schuld erbringt. Nach § 54 der Strafprozeßordnung darf nämlich die Aussagegenehmigung nur versagt werden, „wenn die Ablegung des Zeugnisses dem Wohle des Reichs oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde“. Nun war die Aussagegenehmigung nur für zwei Fragen verlangt worden, nämlich,
1. ob er für den 1. Mai 1929 Anweisungen über den Schußwaffengebrauch gegeben habe, die gegen die Richtlinien des Innenministers verstießen,
2. ob ihm zahlreiche Verstöße gegen die Richtlinien des Innenministers über den Schußwaffengebrauch bekannt geworden seien und ob er diese stillschweigend geduldet, ausdrücklich gebilligt und nach Bekanntwerden einzelner Fälle nichts getan habe, um Wiederholungen zu verhindern.
Es ist klar: Wenn Zörgiebel beide Fragen unter Eid mit „Nein“ beantworten konnte, so ist nicht einzusehen, wieso durch eine solche Antwort das Wohl eines deutschen Landes gefährdet werden sollte. Wenn das Staatsministerium dennoch die Aussagegenehmigung versagte, so beweist dies, daß Zörgiebel beide Fragen nur mit „Ja“ hätte beantworten können.
Das Gericht spricht auch von der Möglichkeit einer Mitschuld der Kommunistischen Partei. Es stellt zwar ausdrücklich fest, daß die KPD. Zusammenstöße mit der Polizei nicht wollte und alles getan hat, um sie zu verhindern. Es stellt auch fest, daß kein Fall erwiesen ist, in dem die Polizei von Demonstranten angegriffen wurde.
Trotzdem glaubt es feststellen zu müssen, daß die Möglichkeit solcher Vorkommnisse nicht ausgeschlossen war, nachdem einmal entgegen dem Verbot demonstriert wurde. Dazu ist zu sagen: Keiner der zahlreichen Zeugen, nicht einmal die Berichterstatter der polizeifreundlichen Hetzblätter „Nachtausgabe“ und „Tempo“ haben irgendeinen Angriff des Publikums auf die Polizei beobachtet. Weiter ist festgestellt – auch das hat das Gericht ausdrücklich zugegeben –, daß in den drei Fällen, in denen nach polizeilichem Zugeständnis am Vormittag des 1. Mai 1929 geschossen worden ist, ein Angriff auf die Polizei nicht vorangegangen war. Noch am 7. Mai 1929 hatte Zörgiebel bekanntlich in der sozialdemokratischen Funktionärversammlung behauptet, vor 8 Uhr abends sei nicht geschossen worden. Am 13. Mai gab der Innenminister Grzesinski im Landtag zu, daß die Polizei bereits am Vormittag an drei Stellen – Hackescher Markt, Kliems Festsäle, Senefelder Platz – geschossen habe, weil sie von Kommunisten „überfallen“ worden sei, und am 20. Mai wiederholte der Polizeioberst Heimannsberg diese Behauptung in der Zeitschrift „Die Polizei“. Eigenartigerweise fehlt in seiner Darstellung der Fall Senefelder Platz, den der Minister bereits eine Woche früher erwähnt hatte. Meine Frage, wann der Artikel geschrieben sei, beantwortete Heimannsberg nicht, weil sie unter sein Amtsgeheimnis falle! In allen drei Fällen aber hat die Beweisaufnahme ergeben, daß diese Darstellungen hoher Polizeifunktionäre unwahr sind.
Es steht durch eidliche Zeugenaussagen fest, daß am Hackeschen Markt ohne Warnung in einen ruhig anmarschierenden Demonstrationszug geschossen worden ist.
Es steht durch eidliche Zeugenaussagen fest, daß die Teilnehmer der Rohrlegerversammlung in Kliems Festsälen beim Verlassen des Gebäudes ohne jede Veranlassung durch die Polizei in den Saal zurückgeprügelt wurden und daß in den vollen Saal scharf geschossen wurde. (Diese Aussage einer Zeugin schien dem Vorsitzenden so ungeheuerlich, daß er sich eine Viertelstunde lang bemühte, von der Zeugin zu hören, ob sie sich nicht geirrt haben könnte. Auf meinen Antrag wurden zu diesem Punkt vier weitere Zeugen nachgeladen, die in einer auch für das Gericht überzeugenden Weise den Vorfall ebenso schilderten.)
Und im Falle Senefelder Platz, dem Fall, der Herrn Heimannsberg so unangenehm war, daß er ihn eine Woche nach der Rede des Ministers noch nicht kannte oder schon wieder vergessen hatte, liegt ein rechtskräftiges Gerichtsurteil vor, in dem gesagt wird, daß der Polizeihauptwachtmeister Zenkert, der dort geschossen hat, ohne jede Veranlassung die Schußwaffe gebrauchte und einem Arbeiter einen Schuß in den Hals jagte. (Es handelt sich um denselben Zenkert, der in diesem Jahre bei einem Straßentumult erschossen wurde. Der Verdacht liegt nahe, daß er wiederum von der Schußwaffe unberechtigten Gebrauch gemacht hat und in Notwehr getötet worden ist. Das hindert das Polizeipräsidium nicht, obwohl der Fall völlig ungeklärt ist, in großen Säulenanschlägen zu behaupten, Zenkert sei „ermordet“ worden.) Also: Kein Zeuge bekundet einen Angriff auf Polizeibeamte, und die drei Fälle, in denen die Polizei solche Angriffe behauptet, werden als Unwahrheit erwiesen. Es ist wirklich ein geradezu übermenschliches Entgegenkommen an die Polizei, wenn das Gericht trotzdem noch die Möglichkeit solcher Fälle offenläßt.
Wenn ich auch der Meinung bin, daß das Gericht die persönliche Verantwortlichkeit des Herrn Zörgiebel zu Unrecht verneint hat, so bleibt doch die viel interessantere Feststellung über die Polizei als Ganzes. Man muß sich einmal klarmachen: Anläßlich der Maivorgänge ist – abgesehen von dem Hauptmann Grau, der von Neukölln nach Hanau versetzt wurde, und einigen gemaßregelten Beamten des Polizeireviers 82 – niemand aus der Berliner Schutzpolizei entlassen worden. Das gilt insbesondere von denen, denen nach der Feststellung des Urteils rechtswidrige Tötungen (nicht bloß „Tätlichkeiten“, wie der ehrenwerte „Vorwärts“ schamlos-schamhaft fälscht) zur Last fallen, denn in allen diesen Fällen hat die Polizei erklärt, die Täter nicht ermitteln zu können.
Also: Die „Elemente“, die das Landgericht in der Schutzpolizei nicht zu sehen wünscht, befinden sich noch heute in ihr. Noch heute umfasst die Berliner Polizei „Elemente“, denen ein rechtskräftiges Gerichtsurteil Exzesse, rechtswidrige Tötungen und rechtswidrige Körperverletzungen zur Last legt. (rechtswidrige Tötung: d. h. auf deutsch Mord; d. R.) Bei der Massenhaftigkeit der Fälle, die das Gericht als erwiesen angesehen hat, kann auch nicht von Ausnahmen gesprochen werden, sondern es steht nach diesem Gerichtsurteil fest, daß die Berliner Schutzpolizei mit Personen, die solche Verbrechen begangen haben, förmlich durchsetzt ist. Eine Feststellung, die man sich für künftige Prozesse wird merken müssen.
Von dem Polizeipräsidenten aber erwarten wir, daß er gegen die Mitglieder der dritten großen Strafkammer des Landgerichts I Strafantrag wegen übler Nachrede stellt.
Quelle: Tribunal vom 15. Dezember 1931, 7. Jahrgang Nr. 23, S. 5
Die Serie Babylon Berlin erinnert an den Rote-Hilfe-Anwalt Hans Litten
von Nick Brauns*
Im Oktober sendete die ARD eine neue Staffel der populären, in der turbulenten Endphase der Weimarer Republik spielenden Kriminalserie Babylon Berlin.
Es ist das Verdienst der Filmemacher, hier erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik ein Millionenpublikum auf den in einer Nebenrolle vorkommenden, linken Rechtsanwalt Hans Litten aufmerksam gemacht zu haben.
Hans Litten, der ab 1928 als Rechtsanwalt in Berlin Mandate der KPD-nahen, aber überparteilichen Solidaritätsorganisation Rote Hilfe Deutschlands übernahm, hatte sich als «Anwalt des Proletariats» einen Namen gemacht. Nach einem SA-Überfall auf das Tanzlokal Eden 1930 gelang es Litten als Vertreter der Nebenklage, Adolf Hitler persönlich als Zeugen zu laden und nachzuweisen, dass der SA-Terror einer planmäßigen Taktik der Nazis entsprang. Diese Bloßstellung sollte ihm der Naziführer nie verzeihen. Noch in der Nacht des Reichstagsbrands wurde Litten in «Schutzhaft» genommen. Es begann ein fünfjähriges Martyrium durch verschiedene Konzentrationslager, bis Litten am 5.Februar 1938 erst 34jährig im KZ Dachau seinem Leben selbst ein Ende setzte.
Zu sehen ist in der 22.Folge von Babylon Berlin das mit Akten prall gefüllte Büro der «Kanzlei Litten», an der Wand ein Bild von Rosa Luxemburg. Die von Liv Lisa Fries gespielte Kriminalassistentin Charlotte Ritter, eine der beiden Hauptcharaktere der Kriminalserie, erbittet Hilfe für ihre wegen ihrer Verwicklung in ein politisches Attentat zum Tode verurteilte Freundin, Greta Overbeck. «Wir sind eine Freiwilligenorganisation», klärt der von Trystan Pütter überzeugend als offener und sympathischer, doch in der Sache energischer Charakter dargestellte Litten erst einmal die Arbeitsweise der Roten Hilfe. «Wir gewähren Rechtshilfe für Unterprivilegierte. Für Arbeiter, für Arbeitslose. Wir beraten die Menschen. Wir vertreten sie vor Gericht. Wir kämpfen für diese Menschen und helfen ihnen so zu etwas, was ihnen zusteht: Nämlich zu ihrem Recht!»
In Babylon Berlin wird deutlich, dass die Weimarer Republik gerade nicht – wie heute gerne kolportiert wird – durch das «Hufeisen» aus «Rechts- und Linksextremisten» zerstört wurde, sondern durch das Bündnis von Teilen des Staatsapparats mit den Nazis. Diese unheilvolle Kollaboration zu bekämpfen, war Littens Intention.
Der Preis
Die Kooperation von Staat und Nazis endete nicht 1945. Mit dem Wirken des bundesdeutschen Inlandsgeheimdienstes, der über seine V-Leute tief im Neonazisumpf steckt, befasst sich seit Jahrzehnten kritisch der Rechtsanwalt und Bürgerrechtsaktivist Rolf Gössner. Die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) hat im Oktober den Juristen, der der seit Anfang der 1970er Jahre 38 Jahre lang illegal vom Verfassungsschutz überwacht wurde, mit ihrem Hans-Litten-Preis für sein langjähriges Engagement für Bürger- und Menschenrechte ausgezeichnet.
Mit dem nach Litten benannten Preis soll solches juristische Wirken ausgezeichnet werden, das kompromisslos dem Recht verpflichtet ist, der Konfrontation mit den politschen Machtinteressen und ihren Institutionen nicht ausweicht, über den juristischen Beruf hinausgeht und in besonders hohem Maß durch demokratisches und rechtspolitisches Engagement gekennzeichnet ist – so die Ausführungen des VDJ-Vorsitzenden Joachim Kerth-Zelter bei der Preisverleihung.
Die Erinnerung an den mutigen Rote-Hilfe-Anwalt und Antifaschisten Litten will mit seiner Namenswahl auch das 2005 in Göttingen gegründete Hans-Litten-Archiv e.V. wachhalten. Der Archivverein sammelt Dokumente zur Geschichte der Solidaritätsorganisationen der Arbeiterbewegung und der sozialen Bewegungen der letzten 100 Jahre, darunter der verschiedenen Rote Hilfe Vereinigungen, sowie verwandter Themen wie Klassenjustiz und politische Gefangene. Es geht darum, die Solidarität gegen Unterdrückung, Repression und Verfolgung als die andere Seite des Kampfes um Emanzipation nicht in Vergessenheit geraten zu lassen.
Im Visier
Doch eine solche Erinnerung ist bei den Herrschenden nicht erwünscht. Noch in seinen letzten Amtswochen 2018 hatte der wegen seiner Verharmlosung neofaschistischer Umtriebe selbst für die Bundesregierung nicht mehr tragbare Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen angeordnet, das Hans-Litten-Archiv künftig im Verfassungsschutzbericht zu nennen. Obwohl das Archiv ein eigenständiger Verein ist, wird es im Geheimdienstbericht als «Struktur» der Roten Hilfe und «extremistische Gruppierung» mit «verfassungsfeindlichen Zielen» bezeichnet. Eine solche Einstufung gefährdet die wissenschaftliche Kooperation mit anderen Institutionen wie Universitäten. Zudem droht durch die Nennung im Verfassungsschutzbericht der Entzug der Gemeinnützigkeit, wie dies etwa der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten (VVN/BdA) widerfahren ist.
Seinem Namenspaten Hans Litten verpflichtet, war der Archivverein nicht bereit zu akzeptieren, dass der Geheimdienst als Zensor zivilgesellschaftlichen Engagements auftritt. Der juristische Kampf hat sich gelohnt. Im November 2020 konnte der durch seinen Anwalt Peer Stolle vertretene Verein vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen Teilerfolg verbuchen. Zwar sieht es das Gericht als erwiesen an, dass das Hans-Litten-Archiv zur Struktur der Roten Hilfe gehört. Doch der Verfassungsschutz darf nun nicht mehr behaupten, dass der Archivverein selbst «eine extremistische Gruppierung, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt» sei.
*Der Autor ist Vorsitzender des Hans-Litten-Archivs e.V., www.hans-litten-archiv.de.
https://www.sozonline.de/2020/12/anwalt-des-proletariats/
Geheimdienst darf Hans-Litten-Archiv nicht mehr als „extremistische Gruppierung“ bezeichnen
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf nicht mehr behaupten, dass das Hans-Litten-Archiv e.V. eine „extremistische Gruppierung“ sei, „die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt“.
Das stellte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 4. November 2020 fest. Das Bundesministerium des Inneren wird „im Wege einstweiliger Anordnung verpflichtet, den Verfassungsschutzbericht 2018 in digitaler, schriftlicher oder sonstiger Form mit der Maßgabe zu verbreiten, verbreiten zu lassen oder sonst der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, dass der Antragsteller im Registeranhang nicht selbst als extremistische Gruppierung, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, aufgeführt wird, sondern als Unterstützer einer solchen Gruppierung“. Obwohl das Hans-Litten-Archiv ein eigenständiger und als gemeinnützig anerkannter Verein ist, sieht es das Gericht weiterhin als erwiesen an, dass Verein zur Struktur der Roten Hilfe gehört und diese als vermeintlich extremistische Gruppierung unterstützt.
Die Nennung des Hans-Litten-Archivs e.V. im Verfassungsschutzbericht geht noch auf die letzten Amtswochen des aufgrund seiner Verharmlosung neofaschistischer Umtriebe für die Bundesregierung untragbar gewordenen Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen im Jahr 2018 zurück. Da eine solche Nennung die wissenschaftliche Kooperation mit anderen Institutionen wie Universitäten gefährdet, hatte das Hans-Litten-Archiv vertreten durch seinen Anwalt Peer Stolle vor Gericht geklagt und jetzt teilweise Recht bekommen.
„Wir bewerten den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts als wichtigen Teilerfolg im Kampf gegen den Verfassungsschutz als Zensor zivilgesellschaftlichen Engagements“, erklärt Dr. Nikolaus Brauns, der Vorsitzende des Hans-Litten-Archivs e.V.. Der Historiker weiter:
„Unser Archivverein sieht sich in seinem Eintreten gegen staatliches Unrecht seinem Namensgeber, dem von Hitler in den Tod getriebenen `Anwalt des Proletariats´ Hans Litten, verpflichtet. Daher haben wir uns mit den Mitteln des Rechts gegen die Diffamierung unseres Vereins zur Wehr gesetzt. Dass der Geheimdienst wenigstens eine kleine Schlappe erlitten hat, erfüllt uns mit Genugtuung“.
Das Hans-Litten-Archiv wurde 2005 in Göttingen gegründet. Es sammelt Dokumente zur Geschichte der Solidaritätsorganisationen der Arbeiterinnen –und Arbeiterbewegung und der sozialen Bewegungen. In diesem Rahmen befassen sich der Archivverein und seine Mitglieder auch wissenschaftlich mit den verschiedenen Rote-Hilfe-Vereinigungen der letzten 100 Jahre sowie verwandten Themen wie Klassenjustiz, Repression gegen Linke und dem Schicksal politischer Gefangener. Veröffentlichungen von Archivmitgliedern behandelten unter anderem die Widerstandstätigkeit von Roten Helferinnen und Helfern unter dem NS-Regime sowie die Neugründungen von Rote Hilfe Gruppierungen im Gefolge der Außerparlamentarischen Opposition nach 1968.
vgl. Tageszeitung junge Welt vom 11.11.2020:
„Wir sind eine Freiwilligenorganisation!“
"Babylon Berlin" würdigt Rote-Hilfe-Anwalt Hans Litten – der Verfassungsschutz stuft das Hans-Litten-Archiv als „extremistisch“ ein
Das Hans-Litten-Archiv würdigt das große Verdienst der FilmemacherInnen von „Babylon Berlin“, erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik ein Millionenpublikum auf den engagierten linken Anwalt Hans Litten aufmerksam gemacht zu haben – und das in vorzüglicher Art und Weise.
Am 14. Oktober wurde in der ARD die 22. Folge der populären Fernsehserie „Babylon Berlin" ausgestrahlt. Zwischen den Minuten 13:24 – 15:31 Uhr kann man eine instruktive Darstellung aus der Arbeit der Roten Hilfe im Jahre 1929 sehen. Aus der Totale zeigt uns die Kamera zunächst das prall mit Akten gefüllte Büro der „Kanzlei Litten – Rote Hilfe Berlin-Schöneberg“. Danach treten in dieser Szene drei SchauspielerInnen auf, einer davon ist der von Trystan Pütter gespielte Hans Litten. Wikipedia informiert uns diesbezüglich in dem Eintrag zur Filmserie: „Rechtsanwalt der „Roten Hilfe“. Die Figur beruht auf Hans Achim Litten, der als „Anwalt des Proletariats“ und Gegner des NS-Regimes bekannt war; 1938 im KZ Dachau in den Tod getrieben.“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Babylon_Berlin#Nebenrollen)
Die Szene zeigt wie die von Liv Lisa Fries gespielte Kriminalassistentin „Charlotte Ritter“ den Genossen Litten in seinem Büro mit der Absicht aufsucht, Rechtshilfe für ihre inhaftierte Freundin „Greta Overbeck“ zu erbitten. Overbeck ist für die Mithilfe an einem Bombenanschlag auf einem hohen Repräsentanten der Weimarer Republik zum Tode verurteilt worden, der von den Nazis durchgeführt worden ist. Im Strafprozess hat sie unter dem Druck einer Erpressung des Leiters der Politischen Polizei in Berlin die Kommunisten dieser Tat beschuldigt.
Ohne sich in ihrer beruflichen Position vorzustellen informiert Kriminalassistentin „Charlotte Ritter“ Hans Litten darüber, dass es, „seit neuestem wieder eine Spur zu den möglichen Hintermännern“ dieser Tat gibt. Genosse Litten winkt hier ab, ihm reicht die Feststellung: „Offenbar war das Urteil politisch gewollt!“ „Charlotte Richter“ fragt Litten mit fragendem Blick nach Unterstützung: „Was würde so was kosten, wie viel ….?“
Genosse Litten, am Schreibtisch sitzend, antwortet ihr mit offenem Blick: „Was können sie denn? Ich frage, weil ich annehme, dass sie keine Vorstellungen haben, was die Rote Hilfe ist“
Kriminalassistentin „Ritter“ erwidert leicht hilflos: „Nein.“
Genosse Litten zündet sich eine Zigarette an, und führt dann wie folgt zu den Aufgaben der Roten Hilfe aus: „Wir gewähren Rechtshilfe für Unterprivilegierte. Für Arbeiter, für Arbeitslose. Wir beraten die Menschen. Wir vertreten sie vor Gericht. Wir kämpfen für diese Menschen und helfen ihnen so zu etwas was ihnen zusteht: Nämlich zu ihrem Recht!“
Die ins Bild als aufmerksam zuhörende gesetzte „Charlotte Ritter“, schaut beeindruckt, lächelt und nickt zustimmend.
Im weiteren Verlaufe der Szene weist Litten noch auf ein anderen wichtigen Aspekt des Selbstverständnisses der Roten Hilfe hin: „Wir sind eine Freiwilligenorganisation.“ Und so geht die Szene erst mal gut aus: Genosse Litten sagt der Freundin von „Greta Overbeck“ zu, dass er diese „so oder so vertreten (werde), ganz unabhängig von einer Bezahlung.“ Kriminalassistentin „Richter“ bestätigt das erleichtert lächelnd mit dem Wort: „Abgemacht!“ Ende der Szene.
Der Anwalt der Roten Hilfe Hans Litten wird in Babylon Berlin als das dargestellt, was er bestimmt immer auch war: Offen und sympathisch, Hilfesuchenden vorurteilslos zugewandt, gut informiert, außerordentlich engagiert und „auch nicht die Bohne“ extremistisch. Das er allerdings am Ende dieser Szene die Kriminalassistentin bittet für die RH als Stenotypistin zu arbeiten ist nur daraus zu erklären, dass „Charlotte Ritter“ hier nicht ganz im offenen Karten spielt.
Wir haben unseren 2006 gegründeten Archivverein zur Geschichte der Solidaritätsorganisationen der ArbeiterInnenbewegung und der sozialen Bewegungen nach Hans Litten benannt, um die Erinnerung an diesen mutigen Rote-Hilfe-Anwalt und Antifaschisten wachzuhalten. In seinen letzten Amtswochen als Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Jahr 2018 hat Hans-Georg-Maaßen veranlasst, dass das Hans-Litten-Archiv im kommenden Jahr als „extremistische Gruppierung“ im Verfassungsschutzbericht gelistet wird, die „verfassungsfeindliche Ziele“ verfolge. Dabei werden wir als eigenständiger und als gemeinnützig anerkannter Verein fälschlich als „Struktur“ der Roten Hilfe e.V.“ markiert. Auch im diesjährigen Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2019 wird unser Archivverein genannt. Eine solche Eintragung im Verfassungsschutzbericht gefährdet unsere wissenschaftliche Kooperation mit anderen Institutionen wie Universitäten. Zudem droht uns durch die Nennung im Verfassungsschutzbericht der Entzug der Gemeinnützigkeit, wie dies auch der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes / Bund der Antifaschisten (VVN/BdA) widerfahren ist. Dagegen verfolgen wir derzeit noch eine Klage beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
In „Babylon Berlin“ wird auch gezeigt, wie die Weimarer Republik gerade nicht durch „Linksextremisten“ sondern durch das Bündnis von Teilen des Staatsapparates mit den Nazis zerstört wurde. Dagegen hat auch Hans Litten gekämpft.
Das Hans-Litten-Archiv als Freiwilligenorganisation heute sieht sich selbst ganz im Geist der Worte von Hans Litten in „Babylon Berlin“. Indem wir die Geschichte der Solidaritätsorganisationen der ArbeiterInnenbewegung und der sozialen Bewegungen einschließlich der verschiedenen Rote-Hilfe-Organisationen der letzten 100 Jahre dokumentieren, wollen wir zeigen, wie wichtig es ist und bleibt den Unterprivilegierten Rechtshilfe zukommen zu lassen, um ihnen so zu etwas zu verhelfen, was ihnen zusteht. „Nämlich zu ihrem Recht!“
Wir sind sehr gespannt darauf, wie die Darstellung von Hans Litten in der nächsten Staffel von „Babylon Berlin“ weiter gestrickt wird. Für Rückfragen aller Art stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Nikolaus Brauns,
Vorsitzender des Hans-Litten-Archivs e.V.