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Am 23.10.2021, Beginn 11 Uhr
Auf der Schulzendorf Seite des Bahnhofs
Heinrich-Heine-Allee 16, 15732 Eichwalde
Wanderung zum Gedenken an den antifaschistischen Widerstand, an die Opfer des Faschismus und der Repression.
Veranstaltet durch Rote Hilfe, Antifaschistischer Stammtisch Königs Wusterhausen
Rolf Meier ist Mitglied im Vorstand des Hans-Litten-Archiv e. V.
Im kürzlich präsentierten Verfassungsschutzbericht 2020 wird das Hans-Litten-Archiv, kurz HLA, – wie auch junge Welt – erneut erwähnt, obwohl das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg dem Verfassungsschutz verboten hatte, es als »extremistische Gruppierung« zu bezeichnen. Wie ist das möglich?
Der sogenannte Verfassungsschutz, kurz VS, hat sich mal wieder von seiner kreativen Seite gezeigt und für uns kurzerhand die Kategorie »extremistische Struktur, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt« erfunden. Damit umschifft der Geheimdienst das Gerichtsurteil und kann unsere Arbeit erneut verunglimpfen.
Worin sieht der Inlandsgeheimdienst denn die Verfassungsfeindlichkeit Ihres Vereins?
Die »Vorwürfe« sind an Absurdität kaum zu überbieten. Der Verfassungsschutz behauptet, das HLA handele für die Rote Hilfe, kurz RH, »indem es sie nachdrücklich in ihren verfassungsfeindlichen Bestrebungen unterstützt«. Abgesehen von der Frage, was genau die verfassungsfeindlichen Bestrebungen der Solidaritätsorganisation Rote Hilfe e. V. sein mögen, nennt der VS-Bericht als Belege für die seiner Ansicht nach staatsgefährdenden Umtriebe des Archivvereins »beispielsweise Lesungen und Vortragsveranstaltungen mit Ortsgruppen der RH …, welche die Arbeit und Ziele der RH fördern sollen«. Dabei handelt es sich um Buchvorstellungen und Vorträge zur Geschichte der Roten Hilfe Deutschlands in der Weimarer Republik und im antifaschistischen Widerstand ab 1933. In vielen Städten zählen naheliegenderweise Ortsgruppen der RH zum Veranstalterkreis, ebenso wie andere politische Gruppen, Parteien und Geschichtsvereine.
Wird Ihnen also aus der Zusammenarbeit mit der RH ein Strick gedreht?
Ja, genau. Außerdem wird im VS-Bericht ein rund zehn Jahre altes Zitat eines Archivmitarbeiters angeführt, der in einem Interview davon sprach, »die aufgearbeitete Historie für die Kämpfe der Gegenwart zu nutzen«. Lehren aus der Geschichte zu ziehen wird also prinzipiell als verfassungsfeindlich eingestuft. Außerdem verweist der VS-Bericht darauf, dass das Archiv seine Räume im selben Haus wie die Geschäftsstelle der Roten Hilfe e. V. in Göttingen hat.
Im Registeranhang des VS-Berichts heißt es, der Archivverein sei »nicht selbst als extremistische Gruppierung, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt« aufgeführt, »sondern als Unterstützer einer solchen Gruppierung«.
Das ist grotesk – aber diese sprachakrobatischen Verrenkungen sind eben ein Zugeständnis an das Gerichtsurteil, das dem Geheimdienst ausdrücklich die Listung des Hans-Litten-Archivs in der Kategorie »extremistische Gruppierung« untersagt hat.
Was ist Ziel und Aufgabe Ihres 2005 gegründeten Vereins, und mit welchen Aktivitäten verfolgen Sie Ihre Ziele?
Unser Vereinszweck ist zunächst die Archivierung von Dokumenten zur Geschichte der Solidaritätsorganisationen der Arbeiter- und Arbeiterinnenbewegung und der sozialen Bewegungen, darunter der verschiedenen Rote-Hilfe-Vereinigungen der letzten 100 Jahre mit Fokus auf dem deutschsprachigen Raum. Ein Schwerpunkt unserer Forschungen betrifft die Widerstandstätigkeit während des NS-Faschismus, aber ein großer Teil unseres Bestandes beinhaltet neben Archivalien aus der Weimarer Republik Dokumente von Antirepressionsgruppen seit den 1970er Jahren. Unser Satzungszweck hebt hervor, dass wir auch Bildungsarbeit in Form von Vorträgen, Seminaren und Publikationen leisten – und genau das wird uns nun zum Vorwurf gemacht.
Werden Sie gegen die neuerliche Erwähnung im Verfassungsschutzbericht wieder juristisch vorgehen?
Als kleiner, weitgehend spendenfinanzierter Verein müssen wir uns gründlich überlegen, ob wir unsere Gelder in ein Verfahren mit ungewissem Ausgang stecken wollen oder lieber in den Ankauf seltener Archivalien. Denn der Geheimdienst findet selbst im Erfolgsfall Mittel und Wege, um gerichtliche Vorgaben zu umgehen. Wir halten daher erst einmal Rücksprache mit unserem Rechtsbeistand und behalten uns rechtliche Schritte vor. Schließlich gefährdet eine Nennung im Verfassungsschutzbericht unsere Gemeinnützigkeit und Kooperation mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen wie Universitäten.
Frauen in der illegalen Roten Hilfe Deutschlands
Am 27. Mai 2021 jährt sich der Todestages der Antifaschistin Frieda Seidlitz zum 85. mal. Frieda Seidlitz war in den 30ern eine wichtige Aktivistin der Rote Hilfe aus Berlin-Weißensee. Sie wurde einen Monat lang verhört und gefoltert und verriet keine:n ihrer Genoss:innen.
Anlässlich von Frieda Seidlitz’s Todestag am 27. Mai 2021 organisiert die Kampagne »Frauen imWiderstand« eine Gedenkdemonstration.
(16.30 Uhr, Antonplatz, Weißensee)
Silke Makowski vom Hans-Litten-Archiv hat als Beitrag zum aktiven Gedenken an Frieda zwei Texten zur Geschichte der Roten Hilfe Deutschland verfasst. In ihrem Text »Frauen in der illegalen Roten Hilfe Deutschlands (RHD)« beschreibt sie die wichtige Rolle, die den Frauen innerhalb der Roten Hilfe inne hatten, gerade nach dem ein Großteil der linken Organisationen von den Nazis zerschlagen wurden oder deren Mitglieder abgetaucht waren. Sie beschreibt, wie auch ihr Text »Die Rote Hilfe Deutschlands im antifaschistischen Widerstand«, die politische Arbeit der RHD in der Illegalität. Zugleich würdigt ihr Beitrag die antifaschistische Widerstandstätigkeit von Frauen – allein schon durch deren Sichtbarmachung.
So teilt auch Frieda Seidlitz das Schicksal vieler Antifaschist:innen, denen nach der Zerschlagung des deutschen Faschismus im Gegensatz zu (cis-) männlichen Widerstandskämpfern, nicht die selbe Würdigung und Bekanntheit zu Teil wurde. Frieda Seidlitz politische Arbeit ist eines von vielen Beispielen für die zahlreichen Rote Helferinnen, die ihren Beitrag zum Kampf gegen den Faschismus leisteten. Ihr Andenken zu ehren ist praktizierter Feminismus und gelebter Antifaschismus.
Frauen in der illegalen Roten Hilfe Deutschlands (RHD)
»Das Rote Frauenaktiv Nordost sammelte in der Märzkampagne 50.- Mark«
von Silke Makowski (Hans-Litten-Archiv)
Schon immer hatten sich viele Frauen in der Roten Hilfe Deutschlands (RHD) engagiert, einer KPD-nahen Solidaritätsorganisation, die 1924 gegründet worden war. Den wohl wichtigsten Schwerpunkt bildete die materielle Unterstützung der politischen Gefangenen und ihrer oftmals verarmten Familien, doch mit der wachsenden staatlichen Repression wurden die juristische Beratung für Angeklagte und die Finanzierung von AnwältInnen immer wichtiger. Daneben setzte sich die RHD mit Kampagnen für Amnestien und gegen Gesetzesverschärfungen ein und informierte in ihren zahllosen Zeitungen und Broschüren über die Verfolgung von GenossInnen im In- und Ausland. Vor allem innerhalb der ArbeiterInnenbewegung erfreute sich die RHD großer Beliebtheit, aber auch Prominente wie Albert Einstein, Käthe Kollwitz oder Thomas Mann unterstützten die Aktivitäten der Roten Hilfe, die Ende 1932 fast eine Million Mitglieder umfasste.
Die Solidaritätsorganisation bemühte sich erfolgreich um das weibliche Umfeld: Mit geschlechtsspezifischen Publikationen, Frauenkundgebungen und dauerhaften Arbeitsfeldern wie dem Kampf gegen den § 218 erreichte die RHD viele Beitritte. Lag der Anteil weiblicher Mitglieder 1926 bei rund 19 Prozent, stieg er bis 1932 auf immerhin knapp 27 Prozent – weit mehr als in den Parteien und anderen Massenorganisationen –, und mit über 33 Prozent lag der Bezirk Berlin-Brandenburg deutlich über dem Durchschnitt. In allen Leitungen gab es Zuständige für die Frauenarbeit, und teilweise wurden eigenständige Rote-Hilfe-Frauengruppen gegründet.
Tatsächlich war die Mitwirkung in der RHD für politisch interessierte Proletarierinnen weit einfacher als in den Parteien, die im patriarchalen Umfeld weitgehend als Männerdomäne galten. In der Solidaritätsarbeit gab es zahlreiche Abläufe, die sich auch in den von Mehrfachbelastungen geprägten Alltag der Arbeiterinnen integrieren ließen: Die Sammlung von Sachspenden in benachbarten Geschäften, die Kassierung der Mitglieder im Wohnumfeld oder das Zusammenstellen von Päckchen für Gefangene waren leichter mit den vielfältigen Aufgaben von Haushalt, Kinderbetreuung und Lohnarbeit zu vereinbaren als abendliche Gremiensitzungen.
Obwohl also ihr Anteil und ihre Wahrnehmbarkeit in den RHD-Alltagsaktionen stetig stiegen und prominente Aktivistinnen wie Jelena Stassowa und Clara Zetkin an der Spitze der Organisation standen, waren Frauen in den Bezirksleitungen und im Zentralvorstand deutlich unterrepräsentiert. Meist hatten sie höchstens Basisfunktionen inne, etwa als Stadtteilkassiererin oder Ortsgruppenleiterin in kleineren Städten.
Dass die Roten Helferinnen in der Regel in der zweiten Reihe gestanden hatten, bekam im Frühjahr 1933 eine große Bedeutung. Nach der Machtübertragung an die Nazis setzten die Massenverhaftungen auch gegen die SolidaritätsaktivistInnen ein, und bereits im März wurde die RHD verboten. Da die Unterlagen der Politischen Polizei vor allem Angaben zu den bekannteren männlichen Mitgliedern enthielten und das Engagement von Frauen ohnehin unterschätzt wurde, wurden die meisten Genossinnen nur kurz oder überhaupt nicht in die KZs verschleppt. Nun war es an ihnen, die Unterstützung für die Verhafteten und ihre Familien zu organisieren und die Rote Hilfe in die Illegalität zu überführen. Denn gerade in dieser Situation war diese Arbeit nötiger denn je: Das Wissen um solidarische Strukturen im Hintergrund, die im schlimmsten Fall den Angehörigen zur Seite stehen würden, war für viele WiderstandskämpferInnen ausschlaggebend bei ihrer Entscheidung, die Gefahren des antifaschistischen Kampfes auf sich zu nehmen.
Allerdings musste die illegale RHD große Hürden meistern und wurde immer wieder durch massive Verhaftungswellen zurückgeworfen, die teils eingeschleusten Gestapospitzeln, teils der Unerfahrenheit der an die Legalität gewohnten AnhängerInnen geschuldet waren. Trotzdem gelang es, die Organisation im Untergrund wieder aufzubauen, und in vielen Regionen war noch eine größere Zahl an Ortsgruppen tätig, deren Arbeit von Bezirksleitungen koordiniert wurde. Die klandestine Kommunikation wurde durch KurierInnen und InstrukteurInnen sowie über Postdeckadressen aufrechterhalten.
Schon im Frühjahr 1933 stieg nicht nur der Anteil der Frauen in den verbliebenen Basisgruppen deutlich an, sondern auch in höheren Posten. Häufig übernahmen weibliche Angehörige umgehend die Leitungsaufgaben ihrer verhafteten Ehemänner, Brüder oder Väter, deren Tätigkeit sie zuvor durch unsichtbare Zuarbeit ermöglicht hatten und bestens kannten. Der RHD-Zentralvorstand machte bereits im April 1933 in einem Rundschreiben auf diese Tatsache aufmerksam: » Ganz besonders eignen sich (…) die Frauen für die Durchführung der Solidaritätsarbeit. In breitester Weise, entschlossen und unter rücksichtsloser Beseitigung aller auch noch in unseren Reihen vorhandenen Vorurteile müssen die Frauen zu den Funktionen für unsere gesamte Arbeit mit herangezogen werden. Viele Beweise liegen vor, dass die Frauen der verhafteten Antifaschisten sich demonstrativ bereit erklärten, die Funktionen ihrer Männer zu übernehmen« (SAPMO RY1/I4/4/29 Blatt 7).
Um die durch den NS-Terror entstandenen Lücken zu füllen, wurden sogar recht unerfahrene Aktivistinnen mit zentralen Aufgaben betraut: Die Leiterin der kleinen RHD-Ortsgruppe Viernheim, Maria Mandel, wurde mit dem Wiederaufbau des Bezirks Baden-Pfalz beauftragt, und Lore Wolf rückte Ende 1933 in die Bezirksleitung Hessen-Frankfurt auf, obwohl sie der Roten Hilfe erst im Frühsommer 1933 beigetreten war. Im direkten Umfeld des Berliner Zentralvorstands arbeitete 1933/34 Eva Lippold als Reichskurierin, obwohl sie vor dem Verbot nur passive Beitragszahlerin gewesen war, und ähnliche Beispiele finden sich fast überall.
Auch in den Exilstrukturen der Roten Hilfe spielten Frauen eine prominente Rolle, indem beispielsweise die geflüchteten Partnerinnen inhaftierter oder ermordeter Antifaschisten bei Versammlungen sprachen. Bekannt ist Cläre Muth, deren Mann Willi die Gestapo bei der Zerschlagung der illegalen Gewerkschaften in Wuppertal zu Tode gefoltert hatte und die in den Niederlanden die Proteste und Hilfsaktionen koordinierte. Ebenfalls als Rednerin, aber auch als Autorin engagierte sich Martha Berg-André, die nach dem Justizmord an ihrem Lebensgefährten 1936 die RHD-Broschüre »Etkar André, mein Mann und Kampfgefährte« verfasste.
Die früher prägenden Massenkampagnen waren in der Illegalität hingegen kaum noch möglich, und nur vereinzelt traten die Rote-Hilfe-Gruppen mit frauenspezifischen Flugblättern an potenzielle Unterstützerinnen heran. Allerdings produzierte der Zentralvorstand entsprechende Publikationen wie die beiden 1934 erschienenen Broschüren » Frauen unter faschistischem Terror! Frauen an der Solidaritäts- und Kampffront!« und » Mütter, kämpft für eure Kinder!«, die sich mit dem NS-Terror gegen Antifaschistinnen befassten und die Leserinnen zur Mitarbeit aufriefen.
War die RHD Berlin schon in der Weimarer Republik vorbildlich in der Werbung weiblicher Mitglieder gewesen, setzte sie diese Arbeit auch in der Illegalität fort. Als sich im September 1933 eine neue Bezirksleitung um Hans Seigewasser formierte, wurde mit Maria Lehmann aus Weißensee umgehend eine eigene Frauenleiterin eingesetzt, die zusammen mit Hilde Seigewasser und Erna Bartz große Erfolge verbuchen konnte. In einem Bericht über das erste Halbjahr 1934 beklagte der Zentralvorstand die mangelhafte Frauenarbeit in den meisten RHD-Bezirken und führte die Hauptstadt als positive Ausnahme an: » Berlin hat eine besondere Frauenzeitung herausgegeben, hat zwei Frauenaktivs geschaffen, von denen das eine ein sehr gutes Begrüssungsschreiben an den Mopr-Kongress absandte (…). Das Rote Frauenaktiv Nordost sammelte in der Märzkampagne 50.- Mk. in bar und 1 Zentner Lebensmittel bei kleinen Geschäftsleuten und Angestellten« (SAPMO RY1/I4/4/27 Bl. 86f). Laut diesem Schreiben wurde die Zeitung vom RHD-Frauenaktiv Luxemburg in einer Auflage von rund 800 Stück hergestellt.
Innerhalb der Gesamtorganisation übernahmen weibliche Mitglieder häufig zentrale Aufgaben bei der Verwaltung und Druckschriftenproduktion, weil sie Erfahrungen im Schreibmaschineschreiben hatten. Zum Beispiel bildete Charlotte Gerbeit zusammen mit Max Treder den Kern des Technischen Apparats der RHD Berlin, der unter anderem die Zeitung » Informationsdienst« produzierte. Käte Kaufmann, die führend in der RHD Weißensee aktiv war, stellte die Matrizen für das Stadtteilblatt » Bruderhand« her.
Ein weiteres Aufgabenfeld bot sich für Rote Helferinnen in der Familienhilfe – sei es in der Betreuung der Frauen der politischen Gefangenen, mit denen sie die anfallenden Alltagsprobleme diskutierten und die sie moralisch stärkten, sei es in der praktischen Unterstützung für Männer, die nach der Verhaftung ihrer Ehefrauen mit Kinderbetreuung und Haushalt überfordert waren.
Gerade im sympathisierenden Umfeld erprobten Frauen spezielle Spendenaktionen, darunter sogar private Solidaritätsfeiern. Maria Lehmann erinnerte sich später an regelmäßige Einnahmen aus » Moabit, wo eine alte Genossin Kaffeenachmittage mit musikalischer Begleitung für Gäste organisierte und die dabei gesammelten Gelder an die Rote Hilfe abführte« (zit. n. Sandvoß, Widerstand in Prenzlauer Berg und Weißensee, Berlin 2000, S. 121).
Im Sommer 1934 erreichte die koordinierte Tätigkeit der Berliner RHD-Frauengruppen, die auch nichtkommunistische Aktivistinnen ansprachen, ihren Höhepunkt, und ein Brief des Zentralvorstands vermerkte im Herbst: »Interessant ist, dass die Frauenarbeit (…) Einheits- und Massencharakter hatte. Eine Reihe von SPD-Frauengruppen hatte sich der RH angeschlossen. Es wurde mit der Organisierung einer Delegation zum Frauen-Kongress begonnen« (SAPMO RY1/I4/4/27 Bl. 109), der vom 4. bis 6. August 1934 in Paris stattfand.
Jedoch setzte im September eine NS-Terrorwelle ein, die fast die gesamte Bezirksleitung traf und die RHD-Arbeit in Berlin weit zurückwarf. Auch Maria Lehmann wurde im Prozess gegen Max Lenk u. a. am 16. Februar 1935 angeklagt und zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt. Nach ihrer Entlassung wurde sie als Jüdin immer offener angefeindet und floh im Mai 1939 nach England. Ihre Genossin Hilde Seigewasser blieb weiter im Widerstand tätig, bis sie im September 1943 verhaftet wurde; im Februar 1945 starb sie bei der Bombardierung des Zuchthauses Cottbus.
Dennoch arbeiteten viele Rote-Hilfe-Gruppen weiter, wobei den Frauen besondere Möglichkeiten offenstanden: Bei ihren Widerstandsaktionen konnten sie geschlechtsspezifische Handlungsmuster nutzen, die den faschistischen Repressionsorganen und denunziationswilligen NachbarInnen unverdächtig erschienen. Sie tarnten klandestine Treffen als Kaffeekränzchen oder als Tratsch auf dem Friedhof, und der Flugblatttransport im Kinderwagen oder Einkaufskorb war weit geringeren Risiken ausgesetzt als in den Koffern, die die männlichen Mitglieder benutzten. Viele Frauen waren deshalb als Kurierinnen oder in der Vernetzung tätig, weil sie die patriarchalen Geschlechterstereotype zu ihren Gunsten nutzen konnten und weit seltener in Kontrollen kamen.
Selbst wenn sie in die Fänge der Gestapo gerieten, stuften die Nazis sie oftmals als harmlose Mitläuferinnen ein, die unwissentlich instrumentalisiert worden waren, und setzten sie wieder auf freien Fuß. Entsprechend selten wurden die Ermittlungsverfahren gegen Rote Helferinnen zur Anklage gebracht, und bei Verurteilungen erhielten sie weit geringere Strafen als ihre Mitstreiter. Nicht selten wurde ihnen jegliches politisches Bewusstsein abgesprochen oder die Schuld ihren Ehemännern angelastet, vor allem wenn sie sich nur als Beitragszahlerinnen beteiligt hatten. Ein Beispiel dafür bilden die Prozesse gegen die RHD Prenzlauer Berg: Am 2. April 1937 befand der 4. Strafsenat des Berliner Kammergerichts im Verfahren gegen Gustav Schulze u. a. die zuständige RHD-Zellenkassiererin Frieda Hindemith für schuldig, von 1933 bis Januar 1936 fast durchgehend Beiträge unter anderem bei den Eheleuten Goldau kassiert zu haben. Hindemiths Beteuerung, von der Strafbarkeit ihrer Aktivitäten nichts gewusst zu haben, wurde jedoch angesichts ihrer jahrelangen RHD-Funktionärinnentätigkeit seit der Weimarer Republik kein Glaube geschenkt. Nur vier Tage später sprach das gleiche Gericht hingegen die von Hindemith kassierte Rote Helferin Marie Goldau im Prozess gegen Max Schlichting u. a. vom Vorwurf der Beitragszahlung frei, weil das Gericht ihrer Schilderung folgte, dass sie das Geld nur auf Befehl ihres Ehemanns hin aus der von ihm finanzierten Haushaltskasse ausgezahlt und somit keine eigenständige strafbare Handlung begangen habe. Indem bei Frauen die Prozesse oft mit Einstellungen oder sogar Freisprüchen endeten oder sie nach relativ kurzer Haftzeit freikamen, konnten sie auch nach Repressionswellen die Solidaritätsgruppen neu aufbauen.
Allerdings fielen auch viele weibliche RHD-Mitglieder dem brutalen NS-Terror zum Opfer, insbesondere Aktivistinnen, die durch ihre führende Beteiligung allzu offensichtlich gegen das Bild der » unpolitischen Frau« verstoßen hatten: So verhängte der berüchtigte Volksgerichtshof am 25. Juli 1935 neun Jahren Zuchthaus gegen die Reichskurierin Eva Lippold, und am 18. Juni 1941 verurteilte er Lore Wolf, die nach ihrer Mitarbeit in der Bezirksleitung Hessen-Frankfurt jahrelang im Exil für die RHD tätig gewesen war, sogar zu zwölf Jahren Zuchthaus.
In den Gestapoverhören wurden nicht wenige Rote Helferinnen brutal gefoltert, darunter Hilde Didzuhn, in deren Wohnung in Unter den Linden 16 im Frühjahr 1933 das illegale Büro des Zentralvorstands untergebracht war; sie starb 1937 an den Folgen der schweren Misshandlungen. Noch bekannter ist der Fall der RHD-Funktionärin Frieda Seidlitz aus Weißensee, der engsten Mitarbeiterin des Bezirksleiters Fritz Hödel, von der sich die Gestapo besondere Einblicke in den gesamten illegalen Apparat erhoffte. Als Verbindungsfrau zur Exilleitung der Roten Hilfe in Prag und in alle Berliner Stadtteile kannte sie zahllose Anlaufstellen und Kontaktpersonen; unter anderem verteilte sie die aus dem Ausland eingeschmuggelten RHD-Zeitungen und den » Informationsdienst« des Bezirksvorstands in sämtliche Viertel. Einen ganzen Monat lang hielt Seidlitz den bestialischen Torturen in den Verhören stand, bis sie schließlich am 27. Mai 1936 Selbstmord beging, um keine GenossInnen zu belasten. Über den Hergang resümierte die Gestapo am 10. Juni 1936: » Sie selbst verweigerte bald vier Wochen lang jede Aussage, leugnete selbst bei Gegenüberstellung mit Hödel jede Bekanntschaft und Arbeit mit ihm und machte auch keine Aussage über ihren letzten Aufenthalt. Nach dieser Zeit gelang es jedoch durch eine Überrumpelung, von der S. endlich ihr letztes Quartier zu erfahren. Dieses einzige Geständnis muss sie so niedergedrückt haben, dass sie 2 Tage später Selbstmord beging« (SAPMO R 58 2169 Bl. 220).
Der faschistische Terror hatte Mitte der 1930er Jahre die illegalen RHD-Strukturen im gesamten Reichsgebiet geschwächt, und viele Solidaritätsgruppen waren isoliert und beschränkten sich auf Spendensammlungen. Dennoch initiierte der Zentralvorstand 1937 eine letzte große Kampagne, die die Begnadigung der Stuttgarter Kommunistin Liselotte Herrmann forderte. Anlass war die Tatsache, dass sie als erstes weibliches Mitglied des antifaschistischen Widerstands zum Tod verurteilt worden und zudem alleinerziehende Mutter eines Kleinkindes war. Mit internationalen Protesten, bei denen besonders Frauenorganisationen angesprochen wurden, sowie illegalen Flugblattverteilungen erzeugte die Rote Hilfe monatelang große Aufmerksamkeit, doch konnten die Aktionen nicht verhindern, dass Lilo Herrmann am 20. Juni 1938 in Plötzensee hingerichtet wurde.
Wenig später wurde die RHD offiziell aufgelöst, aber auch danach blieben viele Gruppen tätig, und bis zur Befreiung engagierten sich Frauen in der Solidaritätsarbeit. Zu den kontinuierlichsten Strukturen zählte der Moabiter RHD-Kreis um Ottilie Pohl und Rosa Lindemann, die bis in die 1940er Jahre Spenden sammelten und illegale Quartiere für Untergetauchte organisierten. Pohl blieb trotz einer Haftstrafe wegen »Vorbereitung zum Hochverrat« weiter aktiv, bis sie Ende 1942 als Jüdin deportiert und ermordet wurde. Rosa Lindemann hingegen konnte einer Verhaftung entkommen und gemeinsam mit einigen GenossInnen die Hilfe für die Verfolgten weiterführen.
Wiederholung der antifaschstischen Wanderung am 06.06.2021 um 11 Uhr in Königswusterhausen
In Gedenken an Repression, Widerstand und Opfer
Start: 11:00 Uhr, Bahnhofsvorplatz
Brunnenplatz: Hier befinden sich einige Stolpersteine, Schicksale sollen hier stellvertretendfür das Leid im Faschismus vorgetragen, im Anschluss die Stolpersteinegereinigt und eine Gedenkminute abgehalten werden.
Festwiese: In der Nähe befand sich die Kreisleitung der FDJ. Wie entstand diese? Welches antifaschistische Engagement gab es ihrerseits? Auch möchten wir dieRepression gegenüber der heutigen FDJ am 10. Januar 2021 auf der Liebknecht-Luxemburg Demonstration in Berlin kritisieren. Dies geschieht in 2 Redebeiträgen.
Funkerberg: Auf dem Funkerberg beschäftigte sich das Militär bereits früh mit Aufklärungdurch Luftfahrzeuge und Techniken zur Nachrichtenübermittlung. Diestationierten Freikorps erschossen am 20. März 1920 6 Arbeiter undverwundeten zahlreiche weitere. Viele Gefangene wurde in die Kaserne auf dem Mühlberg verschleppt.
Denkmal der Verfolgten des Naziregimes: An dieser Stelle stand das ehemalige Offiziershaus mit Folterkeller. Hier wirdes einen themenbezogenen Redebeitrag zur Historie des Ortes geben.
Vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen: In einer Rede zur Roten Hilfe Deutschlands wird hier auf Verfolgung, Repression und Inhaftierung von Antifaschist*innen unter dem Regime derNationalsozialist*innen ab 1933 eingegangen.
Ecke Kirchsteig/ Storkower Straße: Hier erfolgen Worte des Anmelders. Anschließend möchten wir zusammen zurGedenktafel des KZ-Außenlagersgehen um eine örtlich bezogene Rede zuhören und zu gedenken.
Sonntag, 06.06.2021 um 11 Uhr // Start: Bahnhofsvorplatz Königs Wusterhausen
veranstaltet von:
Antifaschistischer Stammtisch Königs Wusterhausen /Offenes Antifa Treffen (OAT) Königs Wusterhausen
- Mai 1929: Berlins Polizeipräsident Karl Friedrich Zörgiebel wußte von den friedlichen Demonstrationsabsichten der KPD. Trotzdem richtete er in Berlins Straßen ein Blutbad an
Gedenkveranstaltung: 92 Jahre Blutmai | 15 Uhr | Wiesenstraße 43, Berlin–Wedding
Link zu Bildern der Veranstaltung
Von Nick Brauns
Nach gewaltsamen Zusammenstößen zwischen der faschistischen SA und linksstehenden Arbeitern verfügte der sozialdemokratische Berliner Polizeipräsident Karl Friedrich Zörgiebel am 13. Dezember 1928 ein Verbot aller Versammlungen unter freiem Himmel. Doch der Anstieg politischer Gewalt war nur ein Vorwand. Denn am Vorabend des Verbots hatte es ein Treffen zwischen dem preußischen Innenminister Albert Grzesinski, Reichsinnenminister Carl Severing und dem preußischen Ministerpräsidenten Otto Braun gegeben, auf dem die sozialdemokratischen Politiker ein Verbot der kommunistischen Selbstschutzformation Roter Frontkämpferbund (RFB) erörterten. Severing verweigerte die von Grzesinski geforderte Zustimmung zu einem RFB-Verbot mit der Begründung, die vom RFB ausgehende »öffentliche Gefahr« müsse erst durch weitere Verstöße bewiesen werden. Mit dem im März auf ganz Preußen ausgedehnten Versammlungsverbot unter freiem Himmel sollten die Kommunisten offenbar zu solchen Verstößen provoziert werden. Denn vom Versammlungsverbot betroffen waren auch die traditionellen Kundgebungen zum 1. Mai. Während die sozialdemokratisch geführten Freien Gewerkschaften beschlossen, ihre Maifeiern in Sälen zu veranstalten, bestand die KPD auf Straßendemonstrationen.
Das aus kommunistischen Vertretern der wichtigsten Berliner Großbetriebe und Arbeiterorganisationen gebildete »Maikomitee der Berliner Arbeiterschaft« warnte in seinem Aufruf vom 26. April 1929, daß Zörgiebel »kaltblütig den Arbeitermord für den 1. Mai« vorbereite. »Die Berliner Arbeiter haben in allen Betrieben beschlossen, am 1. Mai die Arbeit ruhen zu lassen und unter allen Umständen zu demonstrieren«, hieß es in der Roten Fahne vom 27. April. »Die Berliner Arbeiter werden der Tradition des Kampfaufmarsches am 1. Mai auch in diesem Jahr trotz Zörgiebel treu bleiben.« Der Aufruf endete mit der Losung: »Volle Arbeitsruhe am 1. Mai! Rote Fahnen heraus! Straße frei für die Massendemonstration!«
In der sozialdemokratischen Presse wurde in den Tagen vor dem 1. Mai eine Lügenkampagne mit Überschriften wie »KPD braucht Leichen« und »Der Blutkoller bei den Thälmännern« geführt. Doch sogar der Bericht eines in die Berliner KPD-Leitung eingeschleusten Polizeispitzels zeigte, daß die Kommunisten eine »friedliche, unbewaffnete« Demonstration planten. Der RFB sollte Spitze und Ende der Demonstrationszüge bilden, um die mitmarschierenden Frauen und Kinder vor der Polizei zu schützen. »Mit allen Mitteln sind Tendenzen zu bekämpfen, dahingehend, mit militärischen Maßnahmen zu spielen.«1
Obwohl die Polizeiführung informiert war, daß keineswegs ein kommunistischer Putsch drohte, ließ sie in einem »Mai-Befehl« alle 16500 Berliner Polizisten mobilmachen, Panzerwagen bereitstellen und Aufklärungsflugzeuge chartern. Die Politische Polizei behauptete, linksradikale Demonstranten planten, durch Schüsse ein Eingreifen der Polizei zu provozieren. Im Einsatzbefehl von Zörgiebel und Schutzpolizeikommandeur Magnus Heimannsberg wurde daraufhin der zunächst noch enthaltene Satz »vom Waffengebrauch ist, soweit es nicht zur Verteidigung unbedingt erforderlich, abzusehen«, wieder gestrichen. Ein Blutbad war damit ausdrücklich eingeplant worden.
Kampf im »roten Wedding«
Bereits in den Tagen vor dem 1. Mai kam es zu einer Reihe von Zusammenstößen mit Kommunisten, bei denen die Polizei auch Warnschüsse abgab. Am 30. April wurden kommunistische Flugblätter mit der Falschmeldung verbreitet, das Demonstrationsverbot sei aufgehoben worden. Am Morgen des 1. Mai – einem Werktag – bildeten sich ab 9 Uhr in den Arbeiterbezirken kleinere Demonstrationszüge in die Innenstadt. Doch statt der von der KPD erhofften bis zu 300000 Demonstranten gingen nur einige Zehntausend auf die Straße.2 Ernst Meyer als Vertreter des schwachen »Versöhnlerflügels« innerhalb der KPD gab später einer fehlenden Einheitsfrontstrategie der KPD gegenüber den reformistischen Verbänden die Schuld an der geringen Beteiligung. »Die Überschätzung unserer eigenen Kraft als Partei hat dazu geführt, daß man sich auf die Spontaneität der Massen verließ, und daß man glaubte, daß der bloße Aufruf zur Demonstration ohne entsprechende organisatorische Vorbereitung schon die Erfolge bringen werde.« So hatten die Kommunisten nicht versucht, ausgehend von den gewerkschaftlichen Mai-Veranstaltungen gemeinsame Demonstrationen mit Sozialdemokraten zu organisieren.
Die Polizei zerschlug sofort jede Menschenansammlung mit Knüppeln und Wasserspritzen. »Leider muß festgestellt werden, daß auch diesmal wieder, wie schon bei früheren Gelegenheiten, die Schärfe des polizeilichen Vorgehens das durch die Aufgabe gebotene Maß weit überschritt. Am Hermannplatz konnten wir uns selbst davon überzeugen, wie die Polizei, ohne die Passanten zu warnen und zum Weitergehen aufzufordern, grob mit den Gummiknüppeln eingriff und geradezu eine ungewöhnliche Treibjagd veranstaltete«, schrieb die liberale Frankfurter Zeitung am folgenden Tag. Zeugen sagten später aus, daß neben Arbeitern mit roten Nelken auch jüdisch aussehende Passanten gezielt verprügelt wurden.
Nachdem Demonstranten sich mit Steinwürfen wehrten, kam es gegen 11.30 Uhr am Hackeschen Markt zum ersten Schußwaffeneinsatz, bei dem zwei Menschen erschossen wurden. In einigen Stadtvierteln errichteten Arbeiter nun Straßenabsperrungen gegen das Eindringen der Polizeiwagen. Unbewiesene Meldungen über angeblich im Wedding und in Neukölln auf Polizeibeamte abgegebene Schüsse wurden von Polizeiführern als Beleg für die Existenz eines »bewaffneten Aufstandes« herangezogen. Nun wurde überall scharf geschossen. Panzerwagen mit Maschinengewehren kamen zum Einsatz gegen Anwohner, die mit Blumentöpfen warfen.
Ein Zentrum der Kämpfe war der »rote Wedding«, wo die KPD bei den Reichstagswahlen im Mai 1928 auf 40,4 Prozent der Stimmen gekommen war. Die Straßenschlachten konzentrierten sich insbesondere auf die Gegend um die kaum 150 Meter lange Kösliner Straße, in deren vierstöckigen Mietskasernen mit bis zu vier Hinterhäusern rund 2500 Menschen lebten. Nach dem Kommando »Fenster schließen, sonst wird geschossen« eröffnete die Polizei das Feuer auf Häuser, deren Bewohner zum 1. Mai eine rote Fahne oder ein Plakat aufgehängt hatte. Erstes Todesopfer am Wedding wurde der sozialdemokratische Reichsbannerführer Max Gemeinhardt beim Versuch, mit der Polizei zu sprechen. Die im nachhinein sowohl von der Polizei als auch der KPD-Legendenbildung vielbeschworene Barrikade in der Kösliner Straße bestand aus einem umgestürtzen Bauwagen und Bauschutt und sollte vor allem das Eindringen von Polizeifahrzeugen verhindern. Die unverteidigte Barrikade wurde schnell von einem Panzerwagen zerstört. Zu heftigen Zusammenstößen kam es auch um die Neuköllner Hermannstraße.
32 Tote, 200 Verletzte
»Zörgiebels Blutmai – das ist ein Stück Vorbereitung des imperialistischen Krieges!«, warnte das Zentralkomitee der KPD am 2. Mai in einem Aufruf zum »politischen Massenstreik gegen die Arbeitermörder«. In Berlin traten zwar Arbeiter von rund 120 Betrieben und Baustellen in den Streik. Daß der Streikaufforderung reichsweit nur rund 25 000 Arbeiter unter anderem in Hamburg und den Ruhrgebiet folgten, schätzte die KPD als Mißerfolg ein.
Am Abend des 2. Mai kam es in der Kösliner Straße erneut zu Kämpfen, nachdem Anwohner auf der Straße die »Internationale« sangen. Auch in Neukölln nahm die Polizei Arbeiterwohnungen unter Beschuß. Am 3. Mai verhängte Zörgiebel den Ausnahmezustand über die Unruhebezirke. Die Polizei errichtete Maschinengewehrstellungen auf Balkonen und Dächern und leuchtete die Straßen mit Scheinwerfern aus. Wohnungen wurden durchsucht. »Die Säuberung der Hermannstraße sollte auf Befehl des Majors rücksichtslos, wenn erforderlich, mit Waffengewalt durchgeführt werden«, schilderte ein Hauptwachtmeister.3 Während ein Panzerwagen die Häuserfront unter Dauerbeschuß nahm, rückten die Polizeitruppen vor.
Die blutige Bilanz bis zum Abend des 3. Mai: 32 von der Polizei Erschossene, ein von einem Panzerwagen Totgefahrener und rund 200 zum Teil Schwerverletzte. Jüngstes Todesopfer war ein 16jähriges Mädchen, das die Straße nicht schnell genug verlassen hatte. Zehn Menschen waren in ihren Wohnungen oder auf Balkons getötet worden. In keinem einzigen Fall hatten die tödlichen Schüsse nach Polizeierkenntnissen einen Demonstranten getroffen. Von den Toten gehörte nur ein einziger einer kommunistischen Organisation, dem RFB, an. Zwei Tote waren Mitglieder der SPD.
Die Polizei gab 47 meist leicht verletzte Beamte an. Nur ein einziger hatte eine Schußwunde – durch einen Unfall mit seiner Dienstwaffe. Die zuvor von der Polizei als Rechtfertigung für den Schußwaffengebrauch behauptete »heftige Beschießung« durch »zahlreiche Dachschützen« gehörte offenbar dem Reich der Legenden an. Dennoch rechtfertige Innenminister Grzesinski noch am 13. Mai in einer Landtagsrede das Blutbad: »Die Polizei mußte sich im Neuköllner Bezirk der zahlreichen Dach- und Fensterschützen durch lebhaftes Feuer erwehren.«
Juristisches Nachspiel
Von 1228 Verhafteten in den Maitagen gehörten nicht einmal 200 der KPD oder dem RFB an. Die meisten waren gänzlich unbeteiligte Passanten, anderen wurde lediglich die Teilnahme an einer verbotenen Demonstration vorgeworfen. Der von SPD-Politikern herbeigeredete »kommunistische Putschversuch« ließ sich so zwar nicht beweisen, doch am 3. Mai erfolgte mit Zustimmung von Reichsinnenminister Severing das Verbot des Roten Frontkämpferbundes, dem Grzesinski die Verantwortung für die »Mai-Unruhen« gab. Damit hatten sozialdemokratische Politiker erreicht, woran ein deutschnationale Reichsinnenminister noch ein Jahr zuvor gescheitert war.
Am 5. Mai beschloß die pazifistische Liga für Menschenrechte, einen Ausschuß zur Klärung der Mai-Vorgänge zu bilden, um so die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu erwirken. Weder die Zielstellung einer rein parlamentarischen Aktion noch der vom Liga-Generalsekretär Kurt Großmann verfügte Ausschluß von Kommunisten aus dem Ausschuß war für die KPD akzeptabel. Auf Initiative der KPD-nahen, aber überparteilichen Solidaritätsorganisatin für politisch verfolgte Proletarier, der Roten Hilfe Deutschlands, wurde daher am 6. Mai ein weiterer »Ausschuß zur öffentlichen Untersuchung der Mai-Vorgänge« ins Leben gerufen, der unter der Leitung des Chefredakteurs des liberalen Tage-Buch, Stefan Großmann, stand. Dem Präsidium gehörten der bekannte linksliberale Rechtsanwalt Alfred Apfel, der Publizist Carl von Ossietzky, Kunstkritiker Herwarth Walden, Wirtschaftswissenschaftler Alfons Goldschmidt und Rote-Hilfe-Vorstandsmitglied Ottomar Geschke an.
Am 6. Juli lud der Ausschuß zum öffentlichen Tribunal in das Große Schauspielhaus mit mehr als 3000 Teilnehmern. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte Rechtsanwalt Apfel 300 Zeugen der Mai-Ereignisse vernommen. Nun befragte Professor Goldschmidt öffentlich eine Reihe von Zeugen, darunter auch den KPD-Abgeordneten und Vorsitzenden der Roten Hilfe Wilhelm Pieck. Der Neuköllner Gesundheitsdezernent Richard Schmincke bestätige, daß sämtliche Schußverletzungen der von ihm obduzierten Leichen durch Polizeimunition erfolgt seien. Daß die meisten Schüsse die Opfer von hinten oder von der Seite getroffen hatten, sprach gegen die Behauptung der Polizei, sie sei angegriffen worden und habe in Notwehr geschossen. Auch die These von den kommunistischen Heckenschützen auf den Dächern wurde widerlegt, da bei keinem der Todesopfer der Schußkanal von oben nach unten verlief. Drei weitere öffentliche Untersuchungen unter Leitung von Carl von Ossietzky und des anarchistischen Dichters Erich Mühsam wurden in den Weddinger Pharussälen und in Friedrichshain durchgeführt. Ossietzky erklärte abschließend: »Die Verletzung des Demonstrationsverbots ist kein Verbrechen, sondern die Maßnahme einer Arbeiterpartei, die hierin nur der Tradition der alten Sozialdemokratie gefolgt ist.« Die von der Versammlung als Schlußresolution abgestimmten Forderungen lauteten auf Absetzung Zörgiebels als Polizeichef, dem Verbot von Schußwaffeneinsätzen gegen die Bevölkerung, der Freilassung aller wegen der Mai-Vorgänge Inhaftierter und der Entschädigung der Hinterbliebenen der Getöteten.
Im Oktober 1929 kam auch der Ausschuß der Liga für Menschenrechte zu dem Schluß: »Die Leitung der Polizei selbst hat Maßnahmen ergriffen, die von keinem Standpunkt aus mit dem Zweck einer sich dem Staatsganzen einordnenden Polizei in Einklang zu bringen sind, die vielmehr selbst teilweise durchaus gesetzeswidrig waren.«4
In Prozessen gegen Arbeiter, die in den Maitagen als angebliche Aufrührer verhaftet worden waren, erstritten die Rechtsanwälte der Roten Hilfe eine Reihe von Freisprüchen oder Bewährungsstrafen. In gerade einmal 38 Fällen wurden Freiheitsstrafen bis zu maximal neun Monaten verhängt. Die kommunistische Welt am Abend sah darin einen Verdienst des Mai-Ausschusses, der eine solche Fülle von Tatsachen über den Polizeieinsatz zutage gefördert habe, daß die Gerichte nicht achtlos darüber hinweggehen könnten.
Nachdem der Mai-Ausschuß am 8. Juli seine Arbeit beendete, ging es der Roten Hilfe darum, die Erinnerung an die »sozialfaschistischen Mai-Mörder« wachzuhalten und Zörgiebel vor Gericht zu bringen. Da das Gericht die Eröffnung eines von Rechtsanwalt Hans Litten beantragten Ermittlungsverfahrens gegen den Polizeipräsidenten wegen Anstiftung zum Mord in 33 Fällen ablehnte, ging die Rote Hilfe zu einer neuen Taktik über. In der Roten Fahne wurde Zörgiebel als »Mörder« und »Arbeiterschlächter« attackiert, »damit der Polizeipräsident Zörgiebel veranlaßt würde, Strafanzeige wegen Beleidigung zu stellen und so die Voraussetzung für ein Gerichtsverfahren zu schaffen, in dem die Frage der Verantwortlichkeit der behördlichen Stellen für die Opfer des 1. Mai in öffentlicher Verhandlung erörtert werden könnte«.5
Da auch dies scheiterte, griff Litten zu einer List. Als der inzwischen als Polizeichef abgelöste Zörgiebel im November 1930 als Zeuge an einem Verfahren gegen Mai-Demonstranten teilnahm, verpaßte ihm der Jungkommunist Hermann Heidrich eine Ohrfeige und erklärte: »Es ist mein gutes Recht, einen Menschen, der 33 Arbeiter umbringen ließ, durch eine Ohrfeige zu züchtigen.« Zweck dieser Aktion war die Einleitung eines neuen Prozesses, diesmal wegen Körperverletzung. Im November 1931 fand schließlich eine Berufungsverhandlung vor dem Reichsgericht statt. Dem Beweisantrag Hans Littens, Zörgiebels Schuld zu klären, ging das Gericht diesmal mit der sensationellen Begründung nicht nach, man unterstelle die Behauptungen von vorneherein als »wahr«. In der Urteilsverkündung hieß es: »Am 1. Mai 1929 und den folgenden Tagen sind an Stellen der Stadt Berlin von Polizeibeamten zahlreiche Exzesse begangen worden. Dies beweist, daß es in der Berliner Schutzpolizei zahlreiche Elemente gab, die ihrer Aufgabe nicht gewachsen waren und nicht in die Schutzpolizei hineingehören. Einen Teil der Schuld trägt auch der Umstand, daß zahlreiche Beamte ausgesprochen kommunistenfeindlich eingestellt waren.«6
SPD ist »sozialfaschistisch«
Bereits der VI. Weltkongreß der Kommunistischen Internationale im Sommer 1928 hatte die auch für die KPD verbindliche Generallinie beschlossen, wonach eine »Dritte Periode (…) der stärksten Entwicklung der Widersprüche der Weltwirtschaft (…) der allgemeinen Krise des Kapitalismus (…) eine neue Phase von Kriegen zwischen den imperialistischen Staaten, von Kriegen gegen die Sowjetunion, nationalen Befreiungskriegen gegen den Imperialismus, Interventionen des Imperialismus, gigantischen Klassenkämpfen« bevorstände.
Als Haupthindernis für eine Revolution wurde die Sozialdemokratie identifiziert, die sich »als stärkste Stütze der bürgerlichen Klassenherrschaft in den Massen« zu einer »sozialfaschistischen Partei« gewandelt habe. Für die Politik der Kommunisten in den kapitalistischen Ländern bedeutete die radikale Wende, daß nicht mehr die Einheitsfront mit Reformisten in der praktischen Aktion gefordert wurde, sondern der verschärfte Kampf gegen die »Sozialfaschisten«. Hintergrund dieser scharfen Linkswende waren die auf die Mitgliedsparteien der Komintern übertragenen Auseinandersetzungen innerhalb der UdSSR, wo die Stalin-Bürokratie jetzt gegen den rechten Parteiflügel um Nikolai Bucharin kämpfte, nachdem die noch unter Lenin begonnene Neue Ökonomische Politik mit Marktelementen zugunsten einer schnellen Industrialisierung und Zwangskollektivierung der Bauern beendet worden war.
Während die KPD-Führung um den Parteivorsitzenden Ernst Thälmann diese neue Orientierung aus Moskau bereitwillig mittrug, stieß diese Politik bei größeren Teilen der Parteibasis noch auf Unverständnis. Erst die Erfahrung mit der SPD-Politik im Blutmai 1929 wirkte als regelrechter Katalysator zur Durchsetzung der Sozialfaschismusthese bei der KPD-Basis und in ihrem Umfeld.
Der Blutmai und seine Folgen standen im Mittelpunkt der Beratungen des 12. Parteitages vom 9. bis 16. Juni 1929, den die KPD demonstrativ im Wedding abhielt. In der Parteitagsresolution, die den linksradikalen Kurs absegnete, hieß es: »Die Eigenart der gegenwärtigen Entwicklung in Deutschland besteht darin, daß die Bourgeoisie ohne Sozialdemokratie und Gewerkschaftsbürokratie in der gegenwärtigen Zeit ihren imperialistisch-faschistischen Kurs nicht durchführen kann. Die Sozialdemokratie bereitet als aktive organisierende Kraft die Errichtung der faschistischen Diktatur vor.« Zugleich sah die KPD in den Berliner Mai-Kämpfen »einen Wendepunkt der politischen Entwicklung in Deutschland« und das Signal für einen »stärkeren Aufstieg der revolutionären Welle, das Heranreifen der zweiten proletarischen Revolution in Deutschland. Es entstehen die Voraussetzungen für das Herannahen einer unmittelbar revolutionären Situation, mit deren Entwicklung die Frage des bewaffneten Aufstandes unmittelbar auf die Tagesordnung treten wird«. Im Namen des Kampfes gegen den »Sozialfaschismus« erfolgte die weitere Spaltung proletarischer Verbände – von den Gewerkschaften bis zu Sport- und Kulturorganisationen, in denen sozialdemokratische Bürokraten sowieso schon mit Ausschlüssen gegen Kommunisten vorgingen. Die KPD isolierte sich damit weiter von der noch reformistisch beeinflußten Mehrheit der organisierten Arbeiter.
»Nach dem Mai 1929 wurde der Name Zörgiebel so berüchtigt, wie es der Name Noske in der ersten Zeit nach dem Krieg gewesen ist«, erinnert sich die Sozialistin Evelyn Anderson (Lore Seligman).7 Zeitweise bezeichnete die KPD auch einfache SPD-Mitglieder als »kleine Zörgiebels«. Diese undifferenzierten Angriffe führten nicht zum erhofften Bruch der linken SPD- und Gewerkschaftsbasis mit ihren rechten Führern, sondern schweißten diese vielmehr trotz ihrer Kritik an der opportunistischen SPD-Politik enger mit ihrer Führung zusammen. »Die beiden großen Sektionen der deutschen Arbeiterschaft aber trieben weiter auseinander, bis der gegenseitige Haß so tief und intensiv geworden war, daß er beide Teile gleichermaßen unfähig machte, sich der tödlichen Gefahr der aufsteigenden nationalsozialistischen Bewegung entgegenzustellen«, wies Anderson in ihrer zuerst 1945 für britische Leser erschienenen Studie »Hammer oder Amboß« auf eine wesentliche Ursache des Scheiterns einer Einheitsfront gegen den Faschismus hin.
1 Zitiert nach Léon Schirmann, Blutmai Berlin 1929. Dichtungen und Wahrheit, Berlin 1991, S. 65
2 Siehe ebenda, S. 195 f., und Thomas Kurz, Blutmai – Sozialdemokraten und Kommunisten im Brennpunkt der Berliner Ereignisse von 1929, Bonn 1988, S. 281
3 Zitiert nach: Thomas Kurz, Blutmai, a.a.O., S. 60
4 Die Ergebnisse der Mai-Untersuchung, Die Menschenrechte Nr. 9/10, 1. Oktober 1929, S. 18
5 Schirmann, Blutmai, a.a.O., S. 237f.
6 Carlheinz von Brück, Ein Mann, der Hitler in die Enge trieb, Berlin 1975, S. 60
7 Evelyn Anderson, Hammer oder Amboß – Zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Nürnberg 1948, S. 188
Leicht gekürzt in: Junge Welt 30.04.2009
Wir freuen uns, jetzt erste wesentliche Teile unserer Bestände zur Roten Hilfe Deutschlands (RHD) der 1920er und 1930er Jahre und deren Nachfolgeorganisationen als pdf-Dateien online bereitstellen zu können. Die umfangreichen Materialien zur Roten Hilfe in den 1970er Jahren haben wir bereits seit längerer Zeit auf unserer Homepage. Seit Dezember 2020 sind viele RHD-Publikationen hinzugekommen, die aus umfangreichen Ankäufen stammen. Neben einer größeren Anzahl Broschüren sind es v.a Periodika. Einerseits das RHD-Organ "Der Rote Helfer" und sein Nachfolger "Tribunal". Hinzu kommen das "IRH-Bulletin" und die Funktionärzeitschriften "Mopr" und "Der Rote Block". Andererseits eine Reihe von regionalen RHD-Zeitungen aus den Bezirken Berlin-Brandenburg ("Klassenjustiz") und Erzgebirge-Vogtland ("Der Rote Sanitäter" und Hölle").
Die Materialien werden wir in der nächsten Zeit laufend ergänzen.
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